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Zulassung von Fahrzeugen



ACHTUNG   Ein Fahrzeug wird nur dann zugelassen, wenn keine Gebühren - oder Kfz-Steuerrückstände ausstehen.
Sofern ein Kfz-Steuerrückstand besteht, wird eine Fahrzeugzulassung abgelehnt.   Außerdem müssen Sie am Lastschrifteinzugsverfahren für das Finanzamt teilnehmen. Eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer) ist somit für jedes Fahrzeug, welches zugelassen werden soll, Voraussetzung.   Folgende Unterlagen sind bei einer Anmeldung  i m m e r  vorzulegen:

Eine Vollmacht ist immer dann vorzulegen, wenn im Auftrag anderer Personen (auch Ehepartner oder Verwandte) gehandelt wird.

Bei der Zulassung auf Minderjährige ist immer die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig.

Was will ich erledigen 

Das benötige ich

Anmeldung eines Neufahrzeuges(auch als Saisonkennzeichen)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Einzelabnahme)

Anmeldung eines gebrauchten Kfz,

  • das im Landkreis WUN zugelassen ist

 

  • das im Landkreis WUN zugelassen war

 

  • Kfz-Brief, Kfz-Schein ( Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben), evtl. Kfz-Kennzeichen

 

  • Kfz-Brief, Kfz-Schein oder Abmeldebescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben), evtl. Kfz-Kennzeichen

Anmeldung eines gebrauchten Kfz,

  • das nicht im Landkreis WUN zugelassen ist
  • das nicht im Landkreis WUN zugelassen war

 

  • Kfz-Brief, Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben), Kfz-Kennzeichen,
  • Kfz-Brief, Kfz-Schein oder Abmeldebescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil I  und Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben)

Wiederanmeldung eines gebrauchten Kfz auf die bisherige Halterin / den bisherigen Halter

  • Kfz-Brief, Kfz-Schein oder Abmeldebescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben), Kfz-Kennzeichen
Ausserbetriebsetzung eines Kfz
  • Kfz-Brief, Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben), Kfz-Kennzeichen, evtl. Verwertungsnachweis

 

 Eintragung von technischen Änderungen
  • Kfz-Brief, Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben), Gutachten vom TÜV oder einer anderen anerkannten technischen Prüfstelle (z. B. Dekra, GTÜ usw.)
 Namensänderung oder Adressänderung
  • Kfz-Brief, Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben),  geänderter Ausweis

 

 Eheschließung
  • Kfz-Brief, Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn Sie schon neue Dokumente haben),  geänderter Ausweis oder Heiratsurkunde