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Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer (07er Kennzeichen)
Für die Beantragung der roten Oldtimerkennzeichen nach § 17 FZV werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Schriftlicher Antrag (Antrag zum ausdrucken hier klicken)
2. Polizeiliches Führungszeugnis
(Beantragung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung)
3. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
(Beantragung bei der Führerscheinstelle des Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
oder direkt beim Kraftfahrtbundesamt in 24944 Flensburg, Fördestr. 16, Tel. 0461/316-0)
4. Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen gem. § 23 Abs. 1 FZV
5. Vorlage des Original-Kfz-Briefes mit Abmeldebescheinigung oder Kfz-Schein (bei neuen Papieren Zulassungsbescheinigung I + II) oder Vorlage eines Eigentumsnachweises sowie ein Gutachten nach § 21 StVZO
6. Gutachten gem. § 23 StVZO (ehemals § 21c StVZO) aus der ersichtlich ist, dass es sich um ein erhaltenswertes
Fahrzeug handelt
Hinweis: Fahrzeuge müssen älter als 30 Jahre sein!!!
Fahrten, die mit dem Oldtimerkennzeichen erlaubt sind:
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Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
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An- und Abfahrten zu diesen Oldtimerveranstaltungen
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Fahrten zu einer Werkstatt und evtl. anschließender Prüfungsfahrt
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Probefahrten und Überführungsfahrten
F a h r t e n b u c h muss geführt werden !!!