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Diese Ebene: Beistandschaft / Beratung in Unterhaltsfragen Vormundschaft / Pflegschaft Beurkundungen / Nachweis alleinige elterliche Sorge Unterhaltsvorschuss Übernahme der Beiträge für Kindertagesstätten Allgemeiner Sozialdienst Adoption Das Jugendamt. Unterstützung die ankommt.
Sie befinden sich: Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge - Jugend, Gesundheit, Soziales - Kreisjugendamt - Vormundschaft / Pflegschaft

Vormundschaft / Pflegschaft



Vormundschaft

Das Jugendamt wird kraft Gesetzes Vormund eines Kindes, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch minderjährig ist.

Das Jugendamt kann auch zum Vormund für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn

Das Jugendamt wird nur dann zum Vormund bestellt, wenn keine geeignete Einzelperson, z. B. Onkel, Tante, Großvater, vorhanden ist.

 

Pflegschaft

Das Jugendamt wird zum Ergänzungspfleger eines minderjährigen Kindes bestellt, wenn die Eltern an der Besorgung einzelner Angelegenheiten verhindert sind, weil


Ansprechpartner:

Frau Saalfrank
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Fax-Nr.: 09232 80 - 9307
E-Mail: monja.saalfrank@landkreis-wunsiedel.de