Nach Oben: zurück zu Bildung, Wissenschaft, Kultur
Diese Ebene: Kindertageseinrichtungen Kinderhorte Kinderkrippen Schulen Formulare, Vordrucke, Merkblätter Kostenfreiheit des Schulweges Schulpflicht Ausbildungsförderung Erwachsenenbildung Bildungswerke, sonstige Bildungseinrichtungen Bibliotheken Wissenschaft Medienzentrum Theater, Bühnen Museen Links zum Thema Kunst + Kultur
Unterpunkte: Vollzeitschulpflicht Berufsschulpflicht Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge - Schulverwaltung -
Sie befinden sich: Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge - Bildung, Wissenschaft, Kultur - Schulpflicht

Schulpflicht



Ihre grundsätzliche Schulpflicht erstreckt sich in Bayern über 12 Schulbesuchsjahre und ist in dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geregelt.

Die Schulpflicht teilt sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht auf.

Sollten Sie oder die Ihnen zur elterlichen Sorge anvertrauten Kinder trotz der bestehenden Verpflichtung verbindlich vorgeschriebene Unterrichts- bzw. Praktikumsveranstaltungen vorsätzlich und unentschuldigt nicht besuchen, kann dies als eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann eine ggf. verhängte Geldbuße auch im Zuge einer Arbeitsauflage erfüllt werden. Sollte weder das Bußgeld bezahlt, noch die Arbeitsauflage abgeleistet worden sein, kann gegen den betreffenden Schüler durch eine richterliche Entscheidung Jugendarrest verhängt werden.

Für sämtliche weitere Fragen bezüglich Ihrer Schulpflicht bitten wir Sie, sich mit der von Ihnen besuchten Schule bzw. dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Schulverwaltung – persönlich in Verbindung zu setzen.