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Unterpunkte: Auskunft anfordern Informationen für Schülerinnen und Schüler einer Realschule Informationen für den Einsatz des privateigenen Kraftfahrzeuges für Fahrten zur Schule Informationen für den Einsatz des privateigenen Kraftfahrzeuges für Fahrten zur Schule und zum Praktikum Familienbelastung Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche ein Gymnasium bis zur 10. Klasse besuchen Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche ein Gymnasium ab der 11. Klasse besuchen Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche eine Wirtschaftsschule bis zur 10. Klasse besuchen Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche die 11. Klasse einer Wirtschaftsschule besuchen Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche eine Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchen Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche eine Berufsfachschule ab der 11. Klasse besuchen Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche die 10. Klasse einer Berufsfachschule besuchen Informationen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Teilzeitunterricht Informationen für Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler an einer Berufsschule Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche eine Fachakademie oder Fachschule besuchen
Sie befinden sich: Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge - Bildung, Wissenschaft, Kultur - Kostenfreiheit des Schulweges

Kostenfreiheit des Schulweges



Grundsätze

Kostenfreiheit des Schulweges ab Jahrgangsstufe 5 können wir grundsätzlich nur gewähren, wenn der Schulweg einfach mehr als 3 Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wird. Diese ist die Schule, welcher die Schülerin / der Schüler zugewiesen ist oder diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Fahrtkosten) erreichbar ist.

Die Straßenentfernung oder die Fahrzeit mit dem PKW oder dem öffentlichen Verkehrsmittel zu verschiedenen Schulen ist für die Ermittlung der nächstgelegenen Schule nicht maßgebend.

Ausküfte zur nächstgelegenen Schule können Sie hier anfordern.


Ausnahmen: 

1. Es kann auch Schulwegkostenfreiheit für kürzere Wegstrecken übernommen werden, wenn

 - der Schulweg durch polizeiliches Gutachten als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich anerkannt ist oder
 - eine dauernde Behinderung der Schülerin / des Schülers (Schwerbehindertenausweis vorlegen) dies erfordert.

2. Die Beförderungskosten zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule können nur übernommen werden, wenn

 - ein Schulwechsel nicht zumutbar ist oder
 - der Beförderungsaufwand die ersparten Kosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt oder
 - eine schriftliche Ablehnung der nächstgelegenen Schule vorliegt. Eine (z.B. durch verspätete Anmeldung) selbst verschuldete Ablehnung der nächstgelegenen Schule kann nicht anerkannt werden.

3. Für alle Schüler aus dem Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge werden die Schulwegkosten zum Besuch der folgenden 
    Schulen bzw. Ausbildungsrichtungen übernommen bzw. erstattet:

 -  Staatl. Wirtschaftsschule Wunsiedel
 -  Staatl. Fachoberschule Marktredwitz
 -  Sigmund-Wann-Realschule Wunsiedel, Wahlpflichtfächergruppe IIIa mit der Fremdsprache Tschechisch
 -  Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz, Musische Ausbildungsrichtung
 -  Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung

Schulwegkosten zum Besuch einer außerbayerischen Schule können nur gewährt werden, wenn diese Ausbildungsrichtung bzw. Schulart auch in Bayern angeboten wird und hier staatlich anerkannt ist.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Schulwegkostenfreiheit sind unterschiedlich und hängen von der Art der besuchten Schule ab. Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf die Schulart, die besucht werden soll.

Realschule

Gymnasium 5. – 10. Jahrgangsstufe
Gymnasium 11. – 13. Jahrgangsstufe

Wirtschaftsschule 7. – 10. Jahrgangsstufe
Wirtschaftsschule 11. Jahrgangsstufe

Berufsschule Vollzeitunterricht in 10. Jahrgangsstufe
Berufsschule Teilzeitunterricht oder Blockunterricht

Berufsfachschule 10. Jahrgangsstufe
Berufsfachschule ab 11. Jahrgangsstufe

Fachoberschule/Berufsoberschule

Fachschulen oder Fachakademie

Für Informationen über Schulen, die in dieser Aufzählung nicht enthalten sind und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
- Schulverwaltung –
Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel
Tel. 09232 80-393
Telefax 09232 80-9393

Sie können Auskünfte auch online mit unserem Kontaktformular anfordern.

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