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Kostenfreiheit des Schulweges ab Jahrgangsstufe 5 können wir grundsätzlich nur gewähren, wenn der Schulweg einfach mehr als 3 Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wird. Diese ist die Schule, welcher die Schülerin / der Schüler zugewiesen ist oder diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Fahrtkosten) erreichbar ist. |
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| - | der Schulweg durch polizeiliches Gutachten als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich anerkannt ist oder |
| - | eine dauernde Behinderung der Schülerin / des Schülers (Schwerbehindertenausweis vorlegen) dies erfordert. |
| - | ein Schulwechsel nicht zumutbar ist oder |
| - | der Beförderungsaufwand die ersparten Kosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt oder |
| - | eine schriftliche Ablehnung der nächstgelegenen Schule vorliegt. Eine (z.B. durch verspätete Anmeldung) selbst verschuldete Ablehnung der nächstgelegenen Schule kann nicht anerkannt werden. |
3. Für alle Schüler aus dem Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge werden die Schulwegkosten zum Besuch der folgenden
Schulen bzw. Ausbildungsrichtungen übernommen bzw. erstattet:
| - | Staatl. Wirtschaftsschule Wunsiedel |
| - | Staatl. Fachoberschule Marktredwitz |
| - | Sigmund-Wann-Realschule Wunsiedel, Wahlpflichtfächergruppe IIIa mit der Fremdsprache Tschechisch |
| - | Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz, Musische Ausbildungsrichtung |
| - | Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung |