Soziale Leistungen - kein Almosen
Jeder von uns soll ein menschenwürdiges Leben führen können. Bürger mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Hilfe, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht allein aufbringen können oder plötzlich in Not geraten. Scheuen Sie deshalb den Gang zur Behörde nicht, wenn Sie Hilfe - egal welcher Art - benötigen.
Soziale Leistungen erhält, wer sich nicht selbst helfen kann, wer die erforderliche Hilfe nicht durch nahestehende Angehörige (Eltern, Ehegatten, Kinder) erhält und nicht über ausreichendes Vermögen und Einkommen wie Renten, Arbeitseinkünfte, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld etc. verfügt.
Arbeitslosengeld II können Erwerbsfähige und ihre Familien zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes erhalten. Auskünfte hierzu erteilt die
„Jobcenter Wunsiedel und Tirschenreuth-Nord“ in
Marktredwitz, Oskar-Loew-Str. 9, oder in
Selb, Poststr. 7.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für telefonische Auskünfte steht das
„Jobcenter“ unter der Tel. 01801 00291051100 (zum Ortstarif)
zur Verfügung.
Ältere Menschen und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Leistungsberechtigt wegen Alters ist, wer die Altersgrenze erreicht hat. Derzeit ist dies mit Vollendung des 65. Lebensjahres der Fall. Diese Grenze wird aber künftig in gleicher Weise angehoben wie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (schrittweise bis zum vollendeten 67. Lebensjahr).
Leistungsberechtigt wegen Erwerbsminderung sind Personen, die noch nicht die vorgenannte Altersgrenze erreicht haben, aber dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Diese Leistung kann bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Hilfe zum Lebensunterhalt kann in allen übrigen Fällen, ebenfalls bei der Wohnsitzgemeinde, beantragt werden.
Neben diesen Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes gibt es noch die sog. Hilfen in besonderen Lebenslagen. Dies sind insbesondere Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Teilweise ist für die Bewilligung solcher Leistungen der Bezirk Oberfranken in Bayreuth zuständig.
Es kann allerdings erst dann geholfen werden, wenn die Notlage bei einer öffentlichen Stelle bekannt wird. Wenn Sie Sorgen und Probleme haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihr Sozialamt.
Bei der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamts Wunsiedel i. Fichtelgebirge erhalten Sie Auskunft zu folgenden Bereichen:
Ihre konkreten Ansprechpartner zu den einzelnen Bereichen finden Sie hier.
Formulare und Vordrucke finden Sie hier
Daneben können Sie sich auch an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung wenden. Anschriften, Telefonnummern usw. finden Sie hier. Wenn eine Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft (VG) angehört, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft.
Beratung, Vermittlung und Hilfe durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Neben den amtlichen Stellen, wie Gemeinden, Landratsamt usw., leisten gerade die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in allen sozialen Bereichen wertvolle Arbeit.
Zu Auskunft, Rat und Hilfe sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege unter folgenden Anschriften und Fernsprechnummern zu erreichen:
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Bayer. Rotes Kreuz Kreisverband Wunsiedel i. Fichtelgebirge Industrieallee 2 95615 Marktredwitz Tel. 09231 9626-0 Fax 09231 9626-28 www.kvwunsiedel.brk.de |
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Caritasverband Kemnather Str. 3 95632 Wunsiedel Tel. 09232 2288 Fax 09232 700042 www.dicvregensburg.caritas.de |
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Weitere öffentliche Leistungen
Neben den vorstehend benannten sozialen Leistungen kann Anspruch auf weitere öffentliche Leistungen bestehen:
Wohngeld, Lastenzuschuss
Ausbildungsförderung
Kostenfreiheit des Schulwegs
Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zwölf Jahre
Übernahme der Gebühren für Kindergärten/Tageseinrichtungen
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
zuletzt geändert am 03. März 2011
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