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Neues aus dem Zulassungsrecht
Neues aus dem Zulassungsrecht
Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) zum 01.03.08
Die Fahrzeug-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Wunsiedel i.F.mit den Außenstellen in Marktredwitz und Selb nimmt ab dem 01.03.08 an dem elektronischen Datenaustausch zur Übermittlung der Versicherungsdaten teil. Die Versicherungsunternehmen sind ausnahmslos verpflichtet dieses Verfahren ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die Versicherungen den Kunden für eine Fahrzeugzulassung ab dem 01.03.2008 neben der bisher üblichen Versicherungsbestätigung (Papierform), zusätzlich einen alphanumerischen 7-stelligen Code, die sog. VB-Nummer aushändigen. Ab 01.01.2009 soll dieser Code die bisherige Deckungskarte vollständig ersetzen.
Die Zulassungsbehörden können mittels dieser VB-Nummer alle versicherungsrelevanten Daten online aus einer Datenbank abholen.
Alte Versicherungsbestätigungen, die auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinweisen, können ausnahmsweise noch bis zum 31.03.08 verwendet werden.
Wir bitten alle Bürger, die nach dem 01.03.2008 ein Fahrzeug zulassen wollen sowie alle Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler etc. , die eine Versicherungsbestätigung ausstellen, diese Neuregelung zu beachten.
Ihre Zulassungsbehörde in Wunsiedel i. Fichtelgebirge