Hier legt das BAföG eigens für jeden Schultyp pauschale Bedarfssätze fest, die gleichzeitig die Obergrenze der möglichen Förderung darstellen.
Da Ausbildungsförderung nur geleistest wird, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen, ist eine Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sowie der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern unumgänglich.| 1. |
Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig, bzw. handelt es sich bei meiner Ausbildungsstätte um eine förderfähige Schule? Die für jedes Bundesland angelegten und im Internet veröffentlichten Ausbildungsstättenverzeichnisse können Ihnen bereits einen Hinweis darauf geben, ob und wie (Berufsfachschule, Fachschule, etc.) die von Ihnen in angestrebte Ausbildungsstätte förderrechtlich eingestuft wird. |
| 2. |
Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen? Sowohl das Bayerische- als auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz stellen eine Reihe von Anforderungen und Prüfungskriterien an Ihre Person. Das Vorliegen bzw. nicht Vorliegen dieser Eigenschaften (Alter, Staatsangehörigkeit, etc.) kann die Bewilligung Ihres Antrages auf Ausbildungsförderung beeinflussen. Bezüglich einer Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen würden wir Sie bitten, sich persönlich mit dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung zu setzen. |
| 3. |
Ist Ihr Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt? Diese Frage kann nur im Zuge der Antragsstellung bzw. einer unverbindlichen Beratung mit Probeberechnung geklärt werden. Wir möchten Sie auch in diesem Fall bitten, sich mit dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung zu setzen. |