| 1. |
Für Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen und Fachschulen ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort Ihrer Eltern zuständig. Sollten Ihre Eltern in verschiedenen Bereichen von Ämtern für Ausbildungsförderung wohnen, richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem Wohnsitz. |
| 2. | Für Berufskollegs (BOS 12. Klasse) und Fachakademien sind grundsätzlich die Ämter für Ausbildungsförderung am Schulort zuständig. |