Nach Oben: zurück zu Gesundheit
Diese Ebene: Aktuelles Gesundheitswegweiser Gesundheitszeugnis Hygiene und Infektionsschutz EU-Badegewässer Schwangerenberatung Sozialpädagogischer Dienst Kinder- und Jugendgesundheitspflege Betreuungsstelle
Sie befinden sich: Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge - Jugend, Gesundheit, Soziales - Gesundheit - Hygiene und Infektionsschutz

Hygiene und Infektionsschutz



Infektionsschutz

Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zählt die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG).
        • Vorbeugung übertragbarer Krankheiten
       beispielsweise durch
       - Aufklärung über Infektionsrisiken und Schutzmöglichkeiten
       - Impfaufklärung, Durchführung von Impfungen in Schulen
       - reisemedizinische Beratung

   • Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten
     beispielsweise durch
     - Ermittlung von Infektionsquellen (z.B. durch Befragungen oder Untersuchungen)
     - Einleitung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung
       (z.B. Verhaltensempfehlungen für Erkrankte und Kontaktpersonen, Desinfektionsmaßnahmen,        Tätigkeitsbeschränkungen)
   
    • Erfassung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
       Die am Gesundheitsamt eingehenden Meldungen werden erfasst und in anonymisierter Form an das        Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weitergeleitet. Dort werden die        Daten für Bayern zusammenfasst und dem Robert Koch-Institut (RKI) als zuständige Bundesstelle zur Verfügung        stellt. Die Ergebnisse der Auswertungen werden regelmäßig publiziert (z.B. Epidemiologische Bulletin des RKI,        Meldepflichtige Infektionskrankheiten in Bayern des LGL).

Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) eine Vielzahl von Einrichtungen und Betrieben in hygienischen Belangen und trägt auf diese Weise zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und zum Verbraucherschutz bei.

In Einrichtungen, in denen durch Instrumente oder Geräte eine durch Blut übertragbare Krankheit (z.B. Hepatitis, HIV) übertragen werden kann, gilt unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus die Bayerische Hygieneverordnung.

Im einzelnen erstreckt sich unsere Überwachungstätigkeit auf:

          • Badewasserhygiene (Schwimmbäder, Badeseen, Weiher und Flüsse)

          • Trinkwasserhygiene

          • Orts- und Umwelthygiene, Friedhofshygiene

          • Krankenhaushygiene, z. B. Überwachung von Krankenhäusern, Arztpraxen,             Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen,             Einrichtungen für Ambulantes Operieren

          • Infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, z. B. Kindergärten und Kindertagesstätten,             Schulen, Heime, Obdachlosenunterkünfte und Massenunterkünfte

          • Überwachung von Einrichtungen, bei denen durch Instrumente Blut übertragen werden kann,              z. B. Piercer, Tätowierer, Ohrlochstecher

          • Infektionshygienische Überwachung von Campingplätzen, Häfen und Flughäfen