Nach Oben: zurück zu Gesundheit
Diese Ebene: Aktuelles Gesundheitswegweiser Gesundheitszeugnis Hygiene und Infektionsschutz EU-Badegewässer Schwangerenberatung Sozialpädagogischer Dienst Kinder- und Jugendgesundheitspflege Betreuungsstelle
Sie befinden sich: Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge - Jugend, Gesundheit, Soziales - Gesundheit - Gesundheitszeugnis

Gesundheitszeugnis



Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen:
1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
4. Eiprodukte
5. Säuglings- oder Kleinkindernahrung
6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
und dabei mit den unverpackten Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen   oder   in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind (hierzu zählt auch der Spülbereich),   benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt.     Die Bescheinigung (umgangssprachlich "Gesundheitszeugnis") wird nach erfolgter Belehrung über die hygienerechtlichen Vorschriften und die richtigen Verhaltensweisen im Umgang mit Lebensmitteln durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Alternativ kann die Bescheinigung auch durch einen dafür zugelassenen niedergelassenen Arzt ( siehe Liste) erteilt werden.                  → informieren Sie sich hier über den Inhalt der Belehrung                  → Informationen in anderen Sprachen finden Sie hier  
  Sammelbelehrung finden in der Regel alle zwei Wochen Dienstags um 11:00 im Landratsamt Wunsiedel i. F., Abt. Gesundheitswesen, oder Donnerstags um 11:00 in Selb in der Aussenstelle des Landratsamtes statt.   Falls Sie an keinem dieser Termine teilnehmen können oder kurzfristig eine Bescheinigung für eine geplante Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen, können auch Einzeltermine vereinbart werden. Bedenken Sie, dass Tätigkeiten im Lebensmittelbereich erst nach erfolgter Belehrung begonnen werden dürfen.   Für die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz werden folgende Gebühren berechnet:                                 - Sammelbelehrung: 14,00 €                                 - Einzelbelehrung: 28,00 €     Bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin unter der Telefonnummer 0 9232 / 80 - 107, da Ihre persönlichen Daten bereits im Vorfeld zur Vorbereitung der Belehrung benötigt werden.