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Das Jugendamt. Unterstützung die ankommt.



 

Das Kreisjugendamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat werdenden Müttern und Vätern bzw. Müttern und Vätern sowie Kindern und Jugendlichen einiges zu bieten. Um diese positiven Unterstützungsformen und Angebote (Ferienfreizeiten, Kinderbetreuung, Erziehungsberatung, und vieles mehr) bekannt zu machen, tritt das Jugendamt vermehrt in der Öffentlichkeit auf.

Des Weiteren trägt das Kreisjugendamt Wunsiedel durch das Angebot von Fortbildungen, Runden Tischen und Ähnlichem für Fachkräfte zur Verbesserung des Kinderschutzes und der Angebotsstruktur im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge bei.

2012

(Bitte klicken Sie auf die einzelnen Punkte für nähere Informationen)

                        

  06.02.2011 Zukunftskonferenz
  14.02.2012 Abschluss der staatl. geförderte Fortbildungsmaßnahme "Projekt Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen" der Bayerischen Staatsregierung; Übergabe der Zertifikate
  30.04.2012 Fachgespräch zum Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz mit Ministerialrat Dunkl, MdL Schöffel, Dr. Schulenburg vom Bayer. Landkreistag, Frau Spätling von der Regierung von Oberfranken , Landrat Dr. Döhler und weiteren Teilnehmern
  02.05.2012 Fachtag des Netzwerkes frühe Kindheit
  05.05.2012 Festakt zur Schulpartnerschaft Realschule Selb
  Mai 2012 Artikel in der Umweltzeitung
  Mai 2012 Ausstellung des freien Trägers der Jugendhilfe „Die Gruppe e. V.“ im Foyer des Landratsamtes
  Juni 2012 Broschüre über die Angebote des Jugendamtes
  09.06.2012 Tagesfahrt in den Nürnberger Zoo, Stadteilzentrum Selb Ost
  24.06.2012 Tag der offenen Tür im Landratsamt/Kreisjugendamt
  25.06.2012 Hebammenfachtag im Klinikum Marktredwitz
  11.07.2012 Runder Tisch des Netzwerkes frühe Kindheit
 

18.08.2012

internationaler Jugendaustausch Torbali / Türkei (bis 08.09.12)
  03.11.2012 Betreuungsmesse in der Fichtelgebirgshalle


2011

Im Zeitraum vom 03.05.2011 bis zum 08.07.2011 hat die bundesweite Kampagne „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“ stattgefunden. Das Kreisjugendamt Wunsiedel beteiligte sich daran insbesondere

- durch das Angebot eines sog. "Expertentelefons " (Nähere Infos siehe hier)
    und
- ein Preisausschreiben für Kinder und Jugendliche im Landkreis Wunsiedel (Nähere Infos hier).

- weitere Infos zur bundesweiten Kampagne siehe hier!


Kontaktdaten der Ansprechpartner zu den üblichen Geschäftszeiten finden
Sie auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge
unter der Rubrik "Jugend, Gesundheit und Soziales" entsprechend bei den Aufgabenbereichen.

 

Expertentelefon

Das Aktion "Expertentelefon" hat am 31.05.2011 geendet. Sie können die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge zu den Öffnungszeiten weiterhin gerne kontaktieren.

Folgende Themen sind im Rahmen de Expertentelefons angeboten worden:

Weitereführende Informationen über die Aufgaben des Kreisjugendamtes sind in der Jugendamts Pocketbroschuere zu finden!

1. JUGENDGERICHTSHILFE – STRAFFÄLLIG, WAS DANN?
Ein Angebot des Kreisjugendamtes Wunsiedel: Jugendgerichtshilfe

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Dies gilt auch im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und sämtlichen Stadien des Verfahrens. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußert sich zu den zu ergreifenden Maßnahmen. Gleichrangige Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist die Prüfung, ob und welche Leistungen der Jugendhilfe oder andere soziale Maßnahmen in Betracht kommen.

Zielgruppe der Jugendgerichtshilfe - Für welchen Personenkreis?
Die Jugendgerichtshilfe ist für Jugendliche und Heranwachsende zuständig, die eine Verfehlung begehen, die nach allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.

Fragen, die häufiger an das Expertenteam gerichtet werden:

Hilfe! Meine Tochter hat geklaut!
Fragen:
Steht jetzt eine Anzeige ins Haus? Erfährt die Schule/der Ausbildungsplatz davon?

Hilfe! Mein Sohn nimmt Drogen und ist beim Kauf eines Joints erwischt worden!
Fragen:
Ist mein Sohn jetzt vorbestraft? Kann er seinen Führerschein trotzdem erlangen?

Hilfe! Unser Enkel hat seine Schwester geschlagen!
Fragen:
Droht ihm jetzt ein Strafverfahren? Wie kann unser Enkel das wieder gutmachen?

Hilfe! Mein Freund sitzt in Untersuchungshaft!
Fragen:
Darf ich ihn besuchen? Kann ich ihm helfen?

Hilfe! Ich habe bei der Polizeivernehmung gelogen!
Fragen:
Kann ich mein Verhalten korrigieren?
Bekomme ich jetzt Probleme?

2. VON „SUPER-NANNY“ BIS ERZIEHUNGSCAMP - WIE HILFT DAS JUGENDAMT WIRKLICH?
Ein Angebot des Kreisjugendamtes Wunsiedel: Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit ihren Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit.

Die Erziehung von Kindern bedeutet immer eine große Herausforderung und kann Eltern an ihre Grenzen führen. Das Jugendamt kann Eltern vielseitig bei Problemen und Unsicherheiten helfen. Die Arbeit der Fachkräfte im ASD zielt darauf ab, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer glücklich zusammenleben können. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, eine Hilfe direkt in der Familie oder auch eine sofortige Hilfe in Notsituation für das Kind oder den Jugendlichen.
Leider scheitern manchmal diese Hilfen oder sind nicht ausreichend. In diesen Fällen ist ein weiteres Zusammenleben von Kindern und Familie nicht immer möglich. Dann sucht der ASD unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine geeignete Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD gehen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen.
Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Si-tuation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.

3. KINDESUNTERHALT: WER, WIE, WANN, WIEVIEL?
Ein Angebot des Kreisjugendamtes Wunsiedel: Beistandschaft

Die sogenannte Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für den alleinerziehenden Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Die Beistandschaft bietet Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder. Insbesondere die Ermittlung der Unterhaltsansprüche, die Schaffung von Unterhaltstiteln und die – leider manchmal auch notwendige - Einleitung von Vollstre-ckungsmaßnahmen stehen dabei im Vordergrund der Tätigkeit der in diesem Bereich tätigen Fachkräfte.

Darüber hinaus geben sie Hilfestellung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder.

Weiterhin wird Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Bedeutung und Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung angeboten. Sollte hinsichtlich der Vaterschaftsfeststellung ein Gerichtsverfahren notwendig werden, so können wir das Kind vor Gericht entsprechend vertreten.

4. WAS IST EIGENTLICH DAS STADTTEILZENTRUM SELB-OST?
Ein Angebot des Kreisjugendamtes Wunsiedel: Stadtteilzentrum Selb-Ost

Das Stadtteilzentrum Selb-Ost
• bietet vorbeugende Kinder- und Jugendarbeit,
• ist Anlaufstelle für Menschen, die Hilfe in verschiedenen Lebenslagen suchen und bietet diesen Menschen Hilfe und Beratung,
• bietet Spielen, Lernen und Erleben für die KLEINEN, Beisammensein für die GROSSEN,
• ist Treffpunkt und Begegnungsstätte für Kinder, Jungendliche, Mütter, Väter und Familien.
Die Beratung erfolgt in den unterschiedlichsten Bereichen, z. B.

• Erziehungsprobleme
• Schulprobleme
• Partnerkonflikte
• Suchtprobleme
• Schulden
• Unterstützung bei Behördenangelegenheiten

Dabei arbeitet die Fachkraft des Stadtteilzentrums mit zahlreichen Institutionen und Behörden zu-sammen, z. B.
• Jobcenter
• Agentur für Arbeit
• Wohnungsbaugesellschaften
• Schulen
• Kindergarten

5. ZUM WOHLE DER KINDER DEN ROSENKRIEG VERMEIDEN
Ein Angebot des Kreisjugendamtes Wunsiedel: Beratung bei Trennung und Scheidung

Das Jugendamt berät in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Ziel, dass im günstigsten Fall beide Elternteile trotz Trennung und Scheidung Verantwortung für die Belange ihrer Kinder übernehmen können. Eltern werden unterstützt, eine einvernehmliche Regelung bei der Aus-übung der Personensorge und des Umgangsrechts zu finden.
Häufig gehen die Vorstellungen der Sorgeberechtigten jedoch auseinander und es kann zu Spannungen unter den Eltern kommen. Konflikte sind daher vielfach vorprogrammiert. Hier sind die Mitarbeiter des Jugendamtes als Vermittler gefragt, positiv auf beide Elternteile einzu-wirken. Denn nicht selten werden Kinder zwischen ihren Eltern hin- und hergerissen und geraten dadurch in einen Interessenskonflikt, keinem Elternteil weh tun zu wollen.
Soweit Eltern sich bei einer Trennung oder Scheidung über das gemeinsame Sorgerecht, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und den Umgang einig sind, bedarf es keiner richterlichen Entscheidung. Sollte jedoch von einem Elternteil ein familiengerichtliches Verfahren angeregt werden, hat das Jugendamt eine Mitwirkungspflicht.
Dabei sollen insbesondere erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen berücksichtigt werden.
Dabei spielen u.a. folgende Aspekte eine maßgebliche Rolle:
Fördert jeder Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil? Wie stellen sich die emotionalen Beziehungen zwischen Kind und Eltern dar? Wie sieht die Betreuungssituation aus? Wie gestaltet sich das soziale Umfeld des Kindes bei der Mutter/beim Vater?

6. KINDERBETREUUNG – (K)EINE FRAGE DES GELDES?
Ein Angebot des Kreisjugendamtes Wunsiedel: Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Betreuungsangebote für Kinder, deren Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nachgehen wollen, werden immer wichtiger, um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehören daher auch Angebote der Förderung von Kindern in Kinder-krippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder und in Tagespflege.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die von den Eltern zu tragenden Kosten für die Kindertagesbetreuung vom Kreisjugendamt übernommen, wenn die finanzielle Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege findet durch ausgebildete und qualifizierte Tagesmütter statt, deren Aufwendungen durch das Kreisjugendamt bei Vorliegen der gesetzli-chen Voraussetzungen durch die Gewährung eines monatlichen Tagespflegegeldes ersetzt werden.

7. UNTERHALTSVORSCHUSS – WER SPRINGT EIN, WENN DER ANDERE ELTERNTEIL
KEINEN KINDESUNTERHALT ZAHLT?
Ein Angebot des Kreisjugendamtes Wunsiedel: Unterhaltsvorschussleistungen

Alleinerziehende haben nicht selten finanzielle Probleme; umso mehr, wenn der andere Elternteil, keinen Unterhalt zahlt. Hier kann das Kreisjugendamt Wunsiedel helfen und sogenannte Unterhaltsvorschussleistungen gewähren.

Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn es
1) das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2) bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend vom Ehe-gatten ist,
3) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil in Höhe von monatlich
• 133,00 € (bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) bzw.
• 180,00 € (vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr)
erhält.
Unterhaltsvorschuss wird für längstens 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat.