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Vollmacht



WIssenswertes zur Vollmacht   Jederzeit kann es passieren, dass ich die Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung verliere. Durch Krankheit. Durch Unfall. Bin ich erst einmal in einer hilflosen Situation, ist es schwer, meine eigenen Ansprüche und Bedürfnisse geltend zu machen.   Daher sollte ich frühzeitig eine Vorsorge-Vollmacht für eine oder mehrere Personen ausstellen, die mein volles Vertrauen genießen. So kann ich absichern, dass ich in einem Ernstfall genau so vertreten werde, wie ich das will.   Oft wird geglaubt ... dass der Ehepartner, der Sohn, die Tochter, Verwandte oder enge Freunde eine Entscheidung treffen können, falls ich kurzfristig oder auf Dauer nicht mehr in der Lage bin, eine Entscheidung zu fällen.   Das stimmt aber nicht ! Niemand darf mich ohne meine Vollmacht oder eine richterliche Betreuungsverfügung vertreten   Bild: Rainer Sturm, pixelio; www.pixelio.de  

 WICHTIG:                    Eine Vollmacht kann nur erteilt werden, solange die Geschäftsfähigkeit gegeben ist.               
                                                                Ist das nicht mehr der Fall, dann ist eine Betreuung erforderlich                                   

  ... eben interessieren Sie sich für das Thema Vollmacht - laden Sie hier einfach den vierseitigen Vordruck (Kurzfassung)  herunter:                                                                                                                 Download Vollmacht Kurzfassung                                                       Download Vollmacht Langfassung                         - einfach ausfüllen
                    - Beide, der Vollmacht-Geber (der/diejenige, die eine Vollmacht für       
                      jemanden erteilt) und der Vollmacht-Nehmer unterschreiben
                    - der Vollmacht-Nehmer bewahrt im Regelfall die Vollmacht auf
                                  - Sie können die Vollmacht auch in der  Betreuungstelle  im                       Landratsamt Wunsiedel beglaubigen lassen (ohne Gebühr)   Gegen eine geringe Gebühr (unverbindlich: derzeit 13,- €) können Sie Ihre Vollmacht auch bei der Bundesnotar-Kammer eintragen lassen .... und trotz Vollmacht auch sinnvoll:  Ihre Patientenverfügung.   zurück