Daher sollte ich frühzeitig eine Vorsorge-Vollmacht für eine oder mehrere Personen ausstellen, die mein volles Vertrauen genießen. So kann ich absichern, dass ich in einem Ernstfall genau so vertreten werde, wie ich das will.
Oft wird geglaubt ...
dass der Ehepartner, der Sohn, die Tochter, Verwandte oder enge Freunde eine Entscheidung treffen können, falls ich kurzfristig oder auf Dauer nicht mehr in der Lage bin, eine Entscheidung zu fällen.
Das stimmt aber nicht !
Niemand darf mich ohne meine Vollmacht oder eine richterliche Betreuungsverfügung vertreten
Bild: Rainer Sturm, pixelio; www.pixelio.de
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WICHTIG: Eine Vollmacht kann nur erteilt werden, solange die Geschäftsfähigkeit gegeben ist. |
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