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Betreuung? Was ist das? |
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§ 1896 BGB Voraussetzungen |
| Eine Betreuung ist keine Entmündigung. Ein Betreuter soll weiterhin möglichst viel selbst entscheiden, nicht unnötig eingeschränkt sein. |
Es wird uns im Alltag nicht so bewusst - aber wir müssen Vieles regeln. Wenn zum Beispiel die Wohnungsmiete erhöht wird, stimmen wir indirekt zu, wenn wir für die nächste Mietzahlung den Dauerauftrag erhöhen. Oder wenn bei der Krankenkasse ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung gestellt wird. Wenn Arbeitslosengeld beantragt werden muss. Oder Grundsicherung. Oder auch, wenn es um die Zustimmung zu Behandlungsmethoden durch den Arzt geht. Wenn ein Pflegeheim-Platz beantragt werden muss und bei Vielem mehr.
Ein per Gerichts-Beschluss bestellter Betreuer kann seinen Betreuten bei der Entscheidung zu solchen Angelegenheiten unterstützen, er kann sie im Sinne des Kranken, des Betroffenen im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise regeln. Ein Betreuer wird dazu mit dem Betreuten regelmäßigen Kontakt halten, um über die aktuellen Erfordernisse informiert zu sein.
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Die häufigsten Aufgabenkreise Vermögenssorge ... Vertretung bei Behörden, Versicherungen, Sozialleistungsträgern ... Gesundheit Ein Grundsatz bei einer Betreuung ist, dass der Erkrankte, der Betroffene, weiterhin selbst möglichst viel entscheiden kann - er soll nicht unnötig eingeschränkt werden. |
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