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Unterpunkte: Landrat und Stellvertreter Kreistag
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Kreisorgane



Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse in eigener Zuständigkeit entscheiden. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den Kreisbürgerinnen und -bürgern gewählt. Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Landkreisbürgerinnen und -bürger. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises, überwacht die Kreisverwaltung und kontrolliert den Vollzug seiner Beschlüsse


Der Landrat und seine Vertreter

Der Landrat vertritt den Landkreis nach außen. Er führt den Vorsitz im Kreistag und den Ausschüssen. Der Landrat führt die Geschäfte des Landkreises gemäß den Gesetzen und Beschlüssen der Kreisorgane.

Der Landrat ist zuständig zur Regelung der innerdienstlichen Angelegenheiten des Landratsamtes. Er erledigt die laufenden Angelegenheiten und solche, die ihm durch Beschluss des Kreistages übertragen sind, in eigener Zuständigkeit.