Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel
Tel.-Nr.: 09232/80-0
Fax.-Nr.: 09232/80-555
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Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge nach Art. 3a Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) - Zugangseröffnung
Bei der Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge sind folgende Punkte zu beachten:
1. E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter bzw. an
alle unter dieser Internet-Domain publizierten E-Mail-Adressen mit der Endung „@landkreis-wunsiedel.de“ senden.
Diese E-Mail-Adressen sind Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung.
2. Wir nehmen Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zugelassenen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.
3. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 5 MB angenommen.
4. Dateien in den unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen
verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nehmen wir nur als nicht selbst entpackende ZIP-Archive (*.zip)
entgegen.
5. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, gehen wir davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf
diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
6. Eine förmliche Zustellung ist auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
7. Wir können aus technischen und organisatorischen Gründen derzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
8. Wir verwenden eine Einrichtung zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter ist es
möglich, dass Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert
wurden. Über abgewiesene E-Mails erfolgt keine Benachrichtigung. Sie können sich jedoch per E-Mail in eine Positiv-
Liste (White-List) eintragen lassen.
9. Derzeit können wir aus technischen und organisatorischen Gründen noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit
und Gültigkeit überprüfen.
Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3 a BayVwVfG.
Art. 3 a
BayVwVfG – elektronische Kommunikation
Abs. 1
Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Abs. 2
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Abs. 3
Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für Sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
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Telefax: +49 9232 80-9555
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