Bodenschutz

Der „Boden“ bildet eine wichtige Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Seine vielfältigen Funktionen (u. a. Lieferant von Rohstoffen und Nahrungsmitteln, Lebensraum für Organismen, Wasserspeicher, Flächen für Besiedlung, Verkehr und Freizeit) zu erhalten oder auch wiederherzustellen, gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Seit Ende der 1990er Jahre gibt es in Deutschland (und speziell auch in Bayern) mit der Einführung der Bodenschutzgesetze eine einheitliche Rechtsgrundlage. Damit wird der Boden als elementarer Bestandteil des Ökosystems und drittes wichtiges Umweltmedium - neben Wasser und Luft - nunmehr ausdrücklich und umfassend geschützt.

Der unbedachte Umgang mit Stoffen, die die Umwelt gefährden, sowie Unfälle oder Betriebsstörungen haben durch den Austritt von Schadstoffen häufig zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen geführt. Diese Nachlässigkeiten und Umweltsünden der Vergangenheit nennen wir heute Altlasten. Konkret handelt es sich dabei um Flächen wie Altstandorte (z. B. kontaminierte Grundstücke von ehemaligen Industriebetrieben) und Altablagerungen (Flächen, auf denen früher Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden, z. B. Müllkippen oder Betriebsdeponien).

Geht die Gefahr von Anlagen eines bestehenden Betriebes, einer noch nicht stillgelegten Deponie oder von sonstigen Bodenverunreinigungen aus, so spricht man von schädlichen Bodenveränderungen. Unter diesem Begriff werden auch andere Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, beispielsweise durch Erosion, erfasst.

Grundsätzlich ist jedem Altlastverdacht mit dem Ziel nachzugehen, mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erkennen und im Bedarfsfall abzuwehren. Vor diesem Hintergrund sind Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und (altlast-)verdächtige Flächen umfassend zu erfassen, untersuchen, bewerten und gegebenenfalls zu sanieren. Grundlage hierfür bildet das „Altlastenkataster“.

Für Auskünfte zum Bodenschutz und zu Altlasten steht Ihnen die E-Mail-Adresse E-Mail zur Verfügung.