Immissionsschutz

Unter Immissionsschutz versteht man den Schutz unserer Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere durch:

  • Luftverunreinigungen
  • Lärm
  • Erschütterungen
  • Lichtimmissionen und nichtionisierende Strahlen

Zu den Hauptaufgaben des Immissionsschutzes zählen unter anderem:

  • Beratung und Auskünfte
  • Genehmigung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Anordnungen und Maßnahmen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Stellungnahmen zu Lärm, Licht, Luft, Erschütterungen
  • Stellungnahmen zu Bauleitplänen, Bauanträgen, Gaststättenkonzessionen etc.

Die gesetzliche Grundlage für den Immissionschutz bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine untergeodneten Regelwerke. Das BImSchG, in Langform Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermeiden und vermindern.

 

Für allgemeine Anfragen zum Immissionsschutz steht Ihnen die E-MAil-Adresse E-Mail zur Verfügung.