Au-pair Aufenthalt

(gilt nicht für Unionsbürger, Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz, sowie für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika)

Die Einreise ist nur mit einem Visum möglich, das bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums muss das Au-pair mindestens 17 Jahre alt sein, das 25. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein und außerdem müssen gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorliegen. Ein Au-pair-Aufenthalt darf 12 Monate nicht überschreiten.

Weitere Informationen können bei der Ausländerbehörde erfragt werden.