Blaue Karte

Ausländischen Staatsangehörigen wird eine blaue Karte EU erteilt, wenn:

  • sie einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen ausländischen, mit einem deutschen vergleichbaren Hochschulabschluss besitzen
  • ggf. die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat
  • sie ein Bruttogehalt von derzeit 50.800 € beziehungsweise 39.624 € für Mangelberufe (Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure, Ärzte, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie) erhalten. 
    (Stand 2017)

Die Einreise ist nur mit einem Visum möglich, das bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Diese bearbeitet den Antrag ggf. unter der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV). Das von dem künftigen Arbeitgeber auszufüllende Formblatt „Ausländerbeschäftigung“ muss bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.

Nach der Einreise muss der Ausländer sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden und danach bei der Ausländerbehörde die „Blaue Karte EU“ beantragen.