Einreise und Aufenthalt von Angehörigen bestimmter Staaten

Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik einreisen. Sie müssen, ist der Aufenthalt länger als 3 Monate oder soll eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.

Für die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ist zudem eine Arbeitserlaubnis erforderlich.