Aktuelle Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV2)

Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen im Umgang mit der Corona Pandemie und den Änderungen im Bereich des Containments (Kontaktnachverfolgung und Fallmanagement) wird die regelmäßige Veröffentlichung der Corona-Fallzahlen ebenfalls eingestellt.

Wir bedanken uns bei allen, die an der Bekämpfung der Pandemie mitgewirkt haben und weiterhin mitwirken werden.


Was ist laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium im Zusammenhang mit der Pandemie weiterhin zu beachten?

Es gilt die dringende Empfehlung: Wer krank ist, bleibt zu Hause - wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen auch. Wer positiv getestet wurde, soll sich nach Möglichkeit zu Hause isolieren. Wem es möglich ist, der sollte beispielsweise von zu Hause arbeiten und sich so weit wie möglich von anderen Personen im Haushalt fernhalten. Eine Pflicht besteht dazu aber nicht mehr.

Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von Schutzmaßnahmen, die symptomatische Personen beachten müssen:

  • Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz) für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht in der eigenen Wohnung, sie gilt nicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.
  • Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ausnahmen gelten für heilpädagogische Tagesstätten.  
  • Tätigkeitsverbot für in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige. Das Tätigkeitsverbot gilt nicht in heilpädagogischen Tagesstätten sowie für Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige von Krankenhäusern, von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, von voll- und teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung behinderter Menschen sowie von Rettungsdiensten, soweit die oben genannten Personen jeweils in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind.
  • Tätigkeits- und Betretungsverbote in großen Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) für Beschäftigte, Betreiber, ehrenamtlich Tätige sowie Besucherinnen und Besucher.

Testmöglichkeiten im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen zu den Testmöglichkeiten im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge:



Bürgertelefon für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Bürgertelefon 0923280444