Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung - Wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger und Grenzpendler ab 18.01.2021

Update: Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)

Wichtig für Grenzgänger und Grenzpendler ist die Wöchentliche Testpflicht (Nr. 1.2 der Allgemeinverfügung)

Grenzgänger und Grenzpendler müssen in jeder Kalenderwoche, in der mindestens eine Einreise stattfindet, einmal über einen Nachweis im Sinne von § 3 Abs. 3 CoronaEinreiseV (Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unverzüglich vorlegen. Ein bereits vorhandener Nachweis ist bei Einreisen mitzuführen. Weitergehende Testpflichten bleiben unberührt.