BVDV-Impfungen künftig untersagt:
Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft

Bei der Bekämpfung des BVDV-Virus (Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus) geht man in Bayern neue Wege. Aus diesem Grund hat auch der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen (07.05.2021) in Kraft tritt.

Mit einer Allgemeinverfügung wird das Impfen von Rindern gegen das BVDV und der Zukauf geimpfter Tiere untersagt. Was zunächst vielleicht nicht logisch klingt, verfolgt den einfachen Zweck, Krankheitsfälle besser erkennen zu können. Denn BVDV wird bereits seit dem Jahr 2011 staatlich bekämpft und die Zahl BVDV-infizierter Tierbestände geht seitdem kontinuierlich zurück.

Die Krankheit wird zukünftig über den Nachweis von Antikörpern kontrolliert. Der Test von allen Kälbern in den ersten vier Wochen ihres Lebens auf die Krankheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Diesen Weg will man mit dem Impfverbot weiter unterstützen. Tiere entwickeln Antikörper nur durch die Impfung oder durch eine Erkrankung. Durch das Impfverbot zeige ein positiver Test zukünftig immer einen Krankheitsfall an, ohne dass weitere Untersuchungen nötig werden.

Eine BVDV-Infektion führt meist zu milden Krankheitssymptomen wie Diarrhoe, Fieber und Schleimhautveränderungen im Maul des kranken Tieres. Ausnahmen stellen stark infektiöse und einen schweren Verlauf auslösende BVDV-Stämme dar, die zu schweren Erkrankungen mit hoher Sterblichkeit führen können. Trächtige Rinder geben das Virus auf ihre Nachkommen weiter. Bei infizierten Kälbern tritt meist im Alter von sechs Monaten bis zwei Jahren die Krankheit „Mucosal Disease“ (MD) auf, die durch Fieber, Abmagerung und hochgradige, oft blutige Durchfälle gekennzeichnet ist und innerhalb von zwei Wochen tödlich endet.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: - Amtsblatt 25/2021 -