Geflügelpest in Bayern nachgewiesen: Landkreis ordnet weitergehende Sicherheitsmaßnahmen an

(04.02.2021)

Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech, und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 29.01.2021 einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt.

Aus diesem Grund gelten wie in fast ganz Bayern ab Freitag auch im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge verschärfte Regeln für Geflügelhalter. Dazu hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel ist, eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Regelungen gelten für Geflügelhalter, die bis zu 1.000 Tiere halten und betreffen deshalb kleine landwirtschaftliche Betriebe genauso wie Hobbyhalter. Beispielsweise dürfen die Ställe von Betriebsfremden nicht mehr ohne entsprechende Schutzkleidung betreten werden. Auch gibt es Anweisungen zum Thema Desinfektion. Ausstellungen, Märkte oder Geflügelschauen sind ebenfalls untersagt.

Geflügelhalter, die den Verdacht haben, dass eines ihrer Tiere an der Krankheit verendet sein könnte, sind verpflichtet, diese beim Veterinäramt des Landkreises unter 09232 80324, E-Mail zu melden.

Die Allgemeinverfügung ist ab dem 04.02.2021 gültig und kann hier nachgelesen werden: https://www.landkreis-wunsiedel.de/file/07-2021-amtsblatt-lkr-wun.pdf

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