Ministerium erteilt Genehmigung
Außengastronomie ab sofort zulässig

11. Mai 2021

Noch am gestrigen Abend hat das Bayerische Gesundheitsministerium den Antrag des Landkreises auf weitere Öffnungsschritte bewilligt. Damit ist beispielsweise die Öffnung der Außengastronomie ab sofort (also bereits am heute) erlaubt. Zulässig sind damit auch die Öffnung von Kinos/Theatern/Konzerten/Opernhäusern sowie der Sport für Erwachsene (Kontaktsport im Außenbereich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich).

Alle Bereiche unterliegen dabei strengen Schutz- und Hygienekonzepten, welche auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bereits veröffentlicht sind. Dort können Interessierte und Betroffene alle Details zur Umsetzung nachlesen:

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 02. Juni (bis dahin gilt auch die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung). Sollte die 7-Tages-Inzidenz wieder an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Marke von 100 übersteigen, tritt sie nach der Bekanntmachung (am vierten Tag), am fünften Tag außer Kraft. Dann gelten wieder die bisherigen Regelungen. 

Einige Bereiche unterliegen weiterhin einer Testpflicht – auch hier gelten die bekannten Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. Darüber hinaus ist im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge seit einigen Wochen bereits die Luca-App im Einsatz und mit dem örtlichen Gesundheitsamt verknüpft. Diese kann überall genutzt werden, wo eine Kontaktnachverfolgung erforderlich ist.