Vorsichtsmaßnahmen zur Vogelgrippe: verschärfte Regeln für Geflügelhalter

(10.03.2021)

Um einer Ausbreitung der Geflügelpest vorzubeugen, hat das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge neue Regelungen für Geflügelhalter erlassen. Die neue Allgemeinverfügung ergänzt die Regelungen, die bereits seit dem 03.02.2021 gelten und tritt am morgigen Donnerstag (11.03.) in Kraft. Die Regelungen gelten für alle Geflügelhalter, also auch für kleine landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhalter.

Ab morgen muss demnach sämtliches Geflügel entweder in geschlossenen Ställen bleiben oder so untergebracht werden, dass der Unterstand von oben abgedeckt ist und Wildvögel auch seitlich nicht eindringen können. Halter mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel sind zudem verpflichtet, über die Zahl der täglich verendeten Tiere Buch zu führen. Halter mit einem Bestand bis einschließlich 1000 Tieren müssen darüber hinaus auch Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.

Bereits seit Anfang Februar sind die Geflügelhalter über eine erste Allgemeinverfügung zu zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen angehalten worden. Beispielsweise dürfen die Ställe von Betriebsfremden nicht mehr ohne entsprechende Schutzkleidung betreten werden. Auch gibt es Anweisungen zum Thema Desinfektion. Ausstellungen, Märkte oder Geflügelschauen sind ebenfalls untersagt.

Aktueller Anlass ist, dass zuletzt auch erste Fälle der Vogelgrippe im in den Landkreisen Bayreuth und Landkreis Tirschenreuth nachgewiesen wurde.

Geflügelhalter, die den Verdacht haben, dass eines ihrer Tiere an der Krankheit verendet sein könnte, sind verpflichtet, diese beim Veterinäramt des Landkreises unter 09232 80324, E-Mail zu melden.

Die Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden: - Sonderamtsblatt Nr. 15/2021 -