Zuspruch gibt den Machern recht:
Weitere Sonderimpfaktionen im Landkreis

Mehr als 420 Personen haben sich bei den Sonder-Impfaktionen am Wochenende im Landkreis impfen lassen. Aus diesem Grund haben die Organisatoren des Impfzentrums umgehend weitere solcher Termine geplant.

Dienstag, 27.07.2021, Impfzentrum Wunsiedel, 9:30 – 17:00 Uhr:

Offenes Impfen für alle ohne Termin

Mittwoch, 28.07.2021, Impfzentrum Wunsiedel, 9:30 – 17:00 Uhr:

Offenes Impfen für alle ohne Termin

Freitag, 30.07.2021, Impfzentrum Wunsiedel, 13:00 – 17:00 Uhr:

Offenes Impfen für alle ohne Termin

Samstag, 31.07.2021, Impfzentrum Wunsiedel, 13:00 – 17:00 Uhr:

Offenes Impfen für alle ohne Termin

Mittwoch, 04.08.2021, Tafel Selb, Ausgabestelle Kirchenlamitz, Löheheim,
Bahnhofstr. 1, Kirchenlamitz, 17:00 – 19:00 Uhr:

Impfaktion für Kundinnen und Kunden der Tafel, aber auch für alle anderen Interessierten ohne Termin, der Folgetermin für Zweitimpfungen ist für den 01.09. geplant

Samstag, 07.08.2021, Tafel Selb, Längenauer Straße 71a, 11:00 – 17:00 Uhr:

Impfaktion für Kundinnen und Kunden der Tafel, aber auch für alle anderen Interessierten ohne Termin, der Folgetermin für die Zweitimpfungen ist für den 04.09. geplant

Wichtige allgemeine Infos zu allen Terminen:

Angeboten werden bei allen Terminen die Impfstoffe Biontech (für Jugendliche ab 12 und Erwachsene, zweimalige Impfung nötig) und von Johnson & Johnson (für Erwachsene ab 18 Jahren, einmalige Impfung ausreichend). Minderjährige ab 12 Jahren müssen in Begleitung ihrer Eltern sein, Jugendliche ab 16 Jahren müssen entweder in Begleitung eines Elternteils sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen können.

Da die Wohnortbindung hinsichtlich der Impfungen aufgehoben wurde, richten sich alle Angebote auch ausdrücklich an Personen, die nicht im Landkreis leben. Personen, die ihre Erstimpfung bei einem dieser Termine erhalten, können ihre Zweitimpfung (falls nötig) also auch in ihrem Heimatlandkreis durchführen lassen. Neu ist auch, dass sich Genesene ab sofort bereits vier Wochen (und nicht erst sechs Monate) nach Abklingen der letzten Symptome impfen lassen dürfen.