Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde

Jetzt schon Termine bei der Führerscheinstelle vereinbaren

Wer in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurde und noch im Besitz eines Papierführerscheins (grau oder rosa) ist, sollte sich jetzt um einen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt kümmern. Denn die Frist für den Umtausch gegen einen neuen Scheckkartenführerschein endet zum 19.01.2023. Termine können ab sofort vereinbart werden.

Der fristgerechte Umtausch ist deshalb wichtig, weil die alten Führerscheine danach ihre Gültigkeit verlieren. Wichtig zu wissen ist aber auch: Generell bleibt die Fahrerlaubnis natürlich unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige altersbedingte Untersuchungen oder Prüfungen für Pkw-Fahrer sind damit nicht verbunden und bisher auch nicht vorgesehen. Allerdings wird der neu ausgestellte Führerschein – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung des Lichtbildes sowie ggf. des Namens.

Im Einzelnen läuft der Umtausch im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge folgendermaßen ab:

Für den Umtausch muss nur ein Termin bei der Führerscheinstelle vereinbart werden. Dieser dient auch dazu, eine individuelle Beratung für die Umstellung der alten auf die neuen Führerscheinklassen anbieten zu können. So kann im Einzelfall sichergestellt werden, dass jede Fahrerlaubnis den Bedürfnissen entsprechend umgestellt wird, ohne dass dabei Nachteile entstehen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein biometrisches Passfoto,
  • Personalausweis oder Reisepass und
  • der alte Führerschein im Original

Die Kosten für den Umtausch betragen 25,30 Euro. Um den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Wege zu ersparen, bietet das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge einen besonderen Service an: Wer die Gebühr für den neuen Führerschein gleich bei der Beantragung bezahlt (bar oder mit EC-Karte), erhält den neuen Führerschein nach der Produktion auf dem Postweg nach Hause zugeschickt. Ein weiterer Gang zur Behörde ist somit nicht mehr erforderlich. Der alte Führerschein wird bei der Beantragung mit einem Stempel versehen, der diesen bis zum Erhalt des neuen befristet. Der „alte Lappen“ bzw. die alte Karte dürfen dann als Erinnerungsstück behalten werden.