20 Jahre Adoptionsvermittlung in Oberfranken Ost

Die AOO feiert Jubiläum

Seit dem Jahr 2003 gibt es im nordostbayerischen Raum die Adoptionsstelle Oberfranken Ost (AOO) der Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach und Wunsiedel sowie der Städte Bayreuth und Hof. Sie ist eine von rund 400 anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland. Anlass zur Gründung gab eine Gesetzesnovellierung mit einem sogenannten Fachkräftegebot mit neuen strukturellen Vorgaben. In diesem Jahr feiert sie ihr 20-jähriges Bestehen. In der Adoptionsstelle fanden seither 420 Adoptionen statt, d.h. für 420 Kinder eröffneten sich in neuen Familienbezügen Chancen auf ein „besseres Leben“.  

Die Adoptionsberatung ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um eine Adoption. Hierzu gehört die Beratung der leiblichen Eltern, die Eignungsüberprüfung der Bewerber und der eigentliche Vermittlungsprozess. Es werden rechtlich, bürokratisch und auch praktisch die Weichen für eine erfolgreiche Vermittlung gestellt. Eine Begleitung der Beteiligten erfolgt durch Fortbildungs- und Selbsterfahrungsangebote auch darüber hinaus. Die Adoptionsstelle ist auch Anlaufstelle für alle Adoptierten, die sich auf der Suche nach der eigenen Herkunft befinden. 

Die Adoption eines Kindes kann für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine Alternative sein oder für Stieffamilien die Möglichkeit bieten, einem Stiefkind den Status eines gemeinsamen Kindes zu geben. Die Annahme eines Kindes ist ein Glück für die Annehmenden und u.U. eine schwerwiegende Entscheidung für die freigebende Mutter oder den freigebenden Vater. Für die Adoptierten selbst, die erkennen, dass sie „freigegeben“ wurden, ist eine solche Erkenntnis mitunter schmerzhaft.

Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen, dass der Schritt ein Kind freizugeben nie leichtfertig getroffen wird. Dem voraus geht meist ein intensiver persönlicher Prozess der Entscheidungsfindung. Nicht alle abgebenden Mütter sind in der Lage ihre persönlichen Beweggründe mitzuteilen und entsprechende Unterstützungsangebote anzunehmen. Die Hintergründe, die zu einer Adoptionsfreigabe führen, sind vielschichtig und gehen meistens mit großen Nöten und existentiellen Problemen und besonderen Belastungen einher. Hierzu gehören u.a. ein fehlendes soziales Umfeld, Gewalterfahrung, psychische Erkrankungen oder andere Einschränkungen und damit einhergehende Überforderung. Wenn Mütter ihr Kind zur Adoption freigeben ist gesellschaftlich nicht mit Beifall zu rechnen. Dabei handelt es sich aber auch um eine mutige Entscheidung von Müttern, die die eigenen Grenzen erkennen und sich für ihr Kind, verantwortungsvoll im Sinne einer sicheren Lebensperspektive entscheiden.

Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund

Mit dem Inkrafttreten des neuen Adoptionshilfe-Gesetz vom 01.04.2021 gehen rechtliche Neuerungen einher. Erfreulicherweise ist damit eine klare Tendenz hin zu mehr Offenheit zu erkennen. Die Adoptionsvermittlungsstellen stehen hierbei vor neuen Aufgaben, die den adoptierten Kindern zu einer guten Beziehung zu allen Elternteilen verhelfen soll. Damit sollen Kinder in ihrer eigenen Identitätsfindung und im Wissen um ihre Herkunft gestärkt werden. Ein adoptiertes Kind wird immer ein Kind mit zwei Familien bleiben.

In diesem Sinne wurde ein Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung nach erfolgter Adoption eingeführt, wie auch eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkind-Adoption. Darüber hinaus wird eine Erweiterung und eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Beratungsangebote und Fachstellen angestrebt.

Deutschlandweit wurden im Jahr 2020 insgesamt 3.774 Kinder und Jugendliche adoptiert. Die internationalen Adoptionen machen dabei nur einen geringen Anteil aus. Hier ist, begründet im Zusammenwirken der Länder, ein drastischer Rückgang zu verzeichnen. Der Anteil von Adoptionen durch einen Stiefelternteil nimmt hingegen stark zu. Er macht immerhin einen Anteil von 63% aus. Einen geringen Anteil an den Stiefelternadoptionen haben die sog. „Regenbogenfamilien“ mit gleichgeschlechtlichen Eltern. 

Ziel einer Adoptionsberatung ist es immer, Eltern für ein Kind zu finden. Hier haben abgebende Eltern ein maßgebliches Mitspracherecht und können Wünsche und Vorstellungen äußern, die Berücksichtigung finden. Eine gelingende Adoptionsvermittlung orientiert sich immer am Wohl des Kindes.


Quellen: Bundesministerium für Familie und Gesundheit, Statistisches Bundesamt