Die Kommunalwahl rückt näher – und mit ihr ein Wahlsystem, das viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet, aber auch Fragen aufwerfen kann. Um die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge bestmöglich zu unterstützen, steht ab sofort auf der Homepage des Landratsamtes ein digitaler Probestimmzettel zur Verfügung.
Mit diesem Online-Angebot können Wählerinnen und Wähler den Wahlvorgang in Ruhe testen und sich mit der Stimmvergabe vertraut machen. Bei der Wahl des Kreistags haben die Wahlberechtigten im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge 50 Stimmen; diese können flexibel vergeben werden:
- Kumulieren: Einer Bewerberin oder einem Bewerber können bis zu drei Stimmen gegeben werden.
- Panaschieren: Stimmen können auf Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen verteilt werden.
- Listenkreuz: Wer eine komplette Liste unterstützen möchte, kann einfach das Listenkreuz setzen. In diesem Fall werden die Stimmen entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge auf die Bewerberinnen und Bewerber der gewählten Liste verteilt. Einzelne Personen können zusätzlich bis zu drei Stimmen erhalten oder auch gestrichen werden.
Wichtig zu wissen: Auch wenn ein Listenkreuz gesetzt wird, können zusätzlich einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten – auch aus anderen Parteien oder Wählergruppen – bis zu drei Stimmen gegeben werden. Ebenso können Bewerberinnen und Bewerber auf der gewählten Liste gestrichen werden. Die Stimmverteilung passt sich entsprechend an. Insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als 50 Stimmen vergeben werden. Werden mehr Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig. Weniger Stimmen zu vergeben, ist allerdings problemlos möglich.
Gerade durch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens bietet die Kommunalwahl den Wählerinnen und Wählern einen großen individuellen Gestaltungsspielraum. Gleichzeitig erfordert das System Aufmerksamkeit beim Ausfüllen des Stimmzettels. Der digitale Probestimmzettel bildet den Aufbau des echten Stimmzettels realitätsnah ab. Bürgerinnen und Bürger können ausprobieren, wie sich Stimmen verteilen lassen, und erhalten direkt eine Rückmeldung, falls die maximal zulässige Stimmenzahl überschritten wird.
Der Probestimmzettel ist ab sofort auf der Homepage des Landratsamtes unter Kommunalwahl Probestimmzettel abrufbar.
