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Jetzt Stellung nehmen zum geplanten Umspannwerk Marktleuthen/Kirchenlamitz!

Noch bis 24.08.2026 können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan abgeben. Der Landkreis stellt hierzu Informationen und mögliche Argumente gegen das derzeit geplante Umspannwerk und die damit einhergehende neue Stromtrasse in unserem Landkreis.

Nutzen Sie die Möglichkeit zur Beteiligung und bringen Sie Ihre persönlichen Anliegen und Einwände ein.

Informationen des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2025 bis 2037/2045 wurde mittlerweile von der Bundesnetzagentur geprüft. Die vorläufigen Prüfergebnisse und der Entwurf des Netzentwicklungsplans sind im Internet unter

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/start.html veröffentlicht.

Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge und insbesondere die Gemeinden Marktleuthen und Kirchenlamitz sind von folgenden Maßnahmen betroffen:

P485, M835 „Netzverstärkung und -ausbau: Eula – Weida – Suchraum Herlasgrün – Suchraum Hof – Suchraum Marktleuthen“

Dabei ist die Errichtung einer neuen zweisystemigen 380-kV-Leitung mit einer Stromfähigkeit von 4.000 A zwischen dem Umspannwerk Herlasgrün in Sachsen und dem Suchraum Marktleuthen in Bayern / Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge vorgesehen. Zusätzlich ist im Suchraum Marktleuthen (Städte Marktleuthen und Kirchenlamitz) ein Umspannwerk mit zwei 380/110-kV-Transformationen geplant.

Der Flächenbedarf für das geplante Umspannwerk beträgt 28 ha, das ist ungefähr die Größe von 39 Fußballfeldern.

Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge und die betroffenen Gemeinden Marktleuthen und Kirchenlamitz wenden sich in ihrer Stellungnahme einstimmig gegen die Maßnahme des Neubaus eines Umspannwerks und einer weiteren 380-kV-Trasse in den Gemeindegebieten aufgrund des erheblichen Flächenbedarfs, der dauerhaften Raumwirksamkeit und der negativen Beeinträchtigungen von Landschaft und Natur sowie der bereits vorhandenen Vorbelastung durch Ostbayernring und SüdOstlink.

Noch bis 24.08.2026 können Behörden und Öffentlichkeit im Rahmen einer Konsultation dazu Stellung nehmen. Jeder, also auch einzelne Privatpersonen, können ihre Einschätzungen, Ideen und Hinweise im Rahmen einer Stellungnahme einbringen und zwar auf folgendem Weg:

direkt auf der folgenden Website: Bundesnetzagentur Stellungnahme,

per EMail an nep-2025@bnetza.de oder

postalisch an die folgende Adresse: Bundesnetzagentur, Stichwort: Konsultation NEP Strom 20252037/2045, Postfach 80 01, 53105 Bonn

Mögliche Einwände, die in einer Stellungnahme Verwendung finden können:

Die geplante Größe ist unverhältnismäßig. Im Netzentwicklungsplan findet man keine Planungen, die eine Größe von 28 ha rechtfertigen.

Das Vorhaben stellt einen massiven Eingriff in Natur, Lebens und Erholungsräume dar und steht daher im Konflikt mit dem Erholungswert des Fichtelgebirges. Durch die dauerhafte Veränderung des Landschaftsbildes gehen wertvolle naturnahe Bereiche verloren, die für Biodiversität, regionale Identität und die Lebensqualität der Bevölkerung stehen.

Die großflächige Versiegelung, die technische Dominanz und die dauerhafte Veränderung des Landschaftsbildes stehen im Widerspruch zu Leitbildern des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge wie Naturerhalt, nachhaltiger Regionalentwicklung und attraktiven Erholungsräumen. Gleichzeitig beeinträchtigt es nachweislich die touristische Attraktivität, da Landschaftsästhetik, Ruhe und authentische Naturerlebnisse zu den wichtigsten Faktoren für Besucherinnen und Besucher des Fichtelgebirges zählen.

Ein Umspannwerk dieser Größe führt zu langfristigen Imageverlusten, mindert die Qualität bestehender touristischer Angebote und schränkt zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Region erheblich ein.

Der außergewöhnlich hohe Flächenverbrauch steht in keinem angemessenen Verhältnis zu Netzentwicklungsplan und regionalen Entwicklungszielen und führt zum Verlust regionaler landwirtschaftlicher Produktionsflächen, der Einschränkung zukünftiger Nutzungsoptionen für Landwirtschaft und Kommunalentwicklung sowie einer dauerhaften Versiegelung von Böden.

Von der Planung sind das FFHGebiet „Feuchtgebiete um Selb und Großwendern“, das Naturdenkmal „Übergangsmoor Hirschloh“ sowie das Naturdenkmal „Feuchtgebiet Brünnlas“ betroffen. Diese Gebiete besitzen eine herausragende Bedeutung für Artenvielfalt und Lebensraumverbund. Eingriffe in unmittelbarer Nähe müssen daher besonders sorgfältig geprüft werden.

Transformatoren erzeugen dauerhaft hörbare Brummgeräusche, die 24 Stunden am Tag auftreten. In geräuscharmen, ländlichen Regionen ohne Industrie oder andere technische Anlagen wirken solche Dauergeräusche besonders störend und führen zu einer deutlichen Minderung der Erholungsqualität.

Die wahrgenommene Nähe zu technischen Großanlagen können Auswirkungen auf die Attraktivität von Wohnanlagen haben. Besonders betroffen sind ländliche Regionen, in denen Ruhe, Naturbezug und intakte Landschaften zentrale Standortfaktoren darstellen. Hier ist eine Wertminderung von Immobilien und Grundstücken zu befürchten.

Der Bau eines Umspannwerkes erfordert häufig erhebliche Erdarbeiten, Schwerlasttransporte und Baustellenverkehr. Dies führt zur Belastung kommunaler Straßen, erhöhtem Verkehrsaufkommen über Jahre und Staub, Lärm- und Erschütterungsbelastungen während der Bauphase. Außerdem sind die Zuwegungen in den Suchbereichen nicht für einen derartigen Schwerlasttransport ausgelegt.