Wer einen eigenen Brunnen hat, sollte sich den 1. Juli 2026 vormerken. Am besten machen Sie an diesem Tag gleich ein Foto Ihres Wasserzählers – oder, falls vorhanden, des Stromzählers Ihrer Brunnenpumpe.
Der Hintergrund: An diesem Tag wird in Bayern der sogenannte „Wassercent“ eingeführt. Für die Entnahme von Grundwasser werden dann grundsätzlich 10 Cent pro Kubikmeter erhoben. Betroffen sind unter anderem Wasserversorger, Unternehmen und private Brunnenbesitzer. Wer sein Wasser über die öffentliche Wasserversorgung bezieht, muss selbst nichts unternehmen.
Damit die entnommene Wassermenge im Einführungsjahr später nachvollziehbar ermittelt werden kann, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, den Zählerstand zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren.
Für private Brunnenbesitzer ist das zwar nicht verpflichtend. Ein Foto oder eine kurze Notiz kann jedoch später helfen, Unklarheiten zu vermeiden und die Berechnung des Wasserentnahmeentgelts nachvollziehbar zu gestalten.
Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge erhebt den Wassercent im Auftrag des Freistaats Bayern. Die Einnahmen verbleiben nicht beim Landratsamt, sondern fließen vollständig an den Freistaat Bayern. Sie sollen dem Schutz einer sicheren und nachhaltigen Wasserversorgung zugutekommen.
Weitere Informationen finden Interessierte auch online.
