Was ist nach der Ankunft im Landkreis zu erledigen?

Personen die im Landkreis ankommen und bei Freunden, Familie oder in einer eigenen Wohnung unterkommen sollten wie folgt vorgehen:

  • Bitte melden Sie sich selbst oder über Ihre Kontaktperson unter diesem Link  mit dem Selbstmeldeformular bei der Ausländerbehörde des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge an oder nehmen Sie persönlich Kontakt mit der Ausländerbehörde auf (Tel.: 09232/80-727, E-Mail: E-Mail).
     
  • Bitte füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus. Diesen benötigen Sie für die Registrierung im Ausländeramt.
    Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt Kontaktdaten an (insbesondere eine E-Mail-Adresse), sodass Sie vom Ausländeramt bezüglich der Registrierung kontaktiert werden können.
     
  • Registrierung im Ausländeramt:
    Sobald Sie sich mit dem Selbstmeldeformular oder persönlicher Kontaktaufnahme beim Ausländeramt gemeldet haben, wird mit Ihnen ein Termin zur Registrierung vereinbart.
    Zum Termin bringen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular (siehe 2.) und ein biometrisches Passbild mit.
    Bei dem Termin zur Registrierung erhalten Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung).
     
  • Bitte melden Sie sich nach der Registrierung innerhalb von 2 Wochen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt (Rathaus des Wohnortes) an.

Personen die im Landkreis ankommen und keine Unterkunft, keine Anlaufstelle oder Unterstützerinnen/Unterstützer haben und mittellos sind oder nach vorübergehender privater Unterbringung drohen obdachlos zu werden, müssen sich im Ankerzentrum in Bamberg (Erlenweg 4, 96050 Bamberg) melden. Dort werden sie übergangsweise untergebracht und anschließend einer Unterkunft zugewiesen.

Wer zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss Folgendes tun:

  • Es ist notwendig, dass diese Personen zuerst ausländerrechtlich erfasst werden .
     
  • Der mögliche Leistungsanspruch sollte frühzeitig abgeklärt werden.
    Je nach Ihrer Lebens- und Bedarfssituation kommen folgende Leistungsarten in Betracht:

     - Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) vom Jobcenter Fichtelgebirge. Allgemeine Information hierzu finden Sie unter Startseite - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).
    Informationen zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Fichtelgebirge erhalten Sie unter

    Питання від бенефіціарів MAK und Питання від бенефіціарів SELB

     - Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) vom Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Informationen hierzu finden Sie unter Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt (landkreis-wunsiedel.de)

      - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge.

  • Um Ihren Leistungsbedarf zu klären, melden Sie sich bitte direkt nach Ihrer Registrierung bei der Ausländerbehörde beim Sozialamt zur Beratung, ob gleich eine Beantragung von Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Fichtelgebirge möglich und gewünscht ist, oder ob zunächst Leistungen nach dem AsylbLG notwendig sind. Auch eine Beratung zu Leistungen nach dem SGB XII kann gleich vor Ort erfolgen.

    Bitte bringen Sie zu diesem Beratungsgespräch Ihre Ausweisdokumente und, falls schon vorhanden, Ihre Fiktionsbescheinigung mit.
     
  • Die jeweiligen Leistungen müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden. 
  • Personen die weder Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II und SGB XII) erhalten, können der gesetzlichen Krankenversicherung unter den Bedingungen des § 417 Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) beitreten. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Krankenkasse Ihrer Wahl.
     
  • Personen die Leistungen nach dem SGB II erhalten, sind i. d. R. aufgrund des Leistungsbezuges krankenversichert und können Ihre Krankenkasse selbst wählen.
     
  • Personen die Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB XII beziehen, erhalten vom Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Fachbereich Sozialwesen –  Krankenbehandlungsscheine und können damit vom Arzt regulär behandelt werden.

Unbegleitete Kinder und Jugendliche melden Sie bitte mit den folgenden Daten: 

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Einreise-/Ankunftstag
  • Name und Adresse des jetzigen Aufenthaltsort
  • Kontaktdaten Telefonnummer/E-Mail-Adresse
  • Meldung beim Einwohnermeldeamt

An die E-Mail Adresse: E-Mail oder per Telefon: 09232 80-340