Patientenverfügung

Idealvorstellung: Jeder Volljährige hat eine Patientenverfügung. Vorsichtshalber.

Niemand wünscht sich das - aber Sie können jederzeit einen Unfall haben. Einen Schlaganfall. Vielleicht auch bemerken Sie schon seit einiger Zeit, dass Sie sich Vieles nicht mehr so gut merken können wie früher. Oder aber es könnte sich durch unglückliche Umstände eine psychische Krankheit herausbilden.

Tun Sie sich selbst den Gefallen - legen Sie fest, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr klar entscheiden können.

Und ganz wichtig:
Damit Ihr Wille mit einer Patientenverfügung auch durchgesetzt werden kann, braucht es einen Bevollmächtigten oder einen Betreuer.

Warum ist eine Patienten-Verfügung so wichtig?

Solange Sie mit klarem Willen in eine medizinische Behandlung einwilligen können, ist alles in Ordnung. Dann können Sie mit dem Arzt sprechen und bestimmen, welche Behandlung Sie wollen. Aber was ist, wenn Sie das in kritischen Situationen, insbesondere in der letzten Lebensphase, nicht mehr können?

Dann sind Sie darauf angewiesen, dass ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer für Sie in eine medizinische Behandlung einwilligt. Sie machen es Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer etwas leichter, wenn dieser genau weiss, wie Sie behandelt werden wollen, was Sie akzeptieren ... und was Sie nicht wollen

Wenn Sie nicht festlegen, wie Sie behandelt werden wollen, dann muss erst Ihr "mutmaßlicher Wille" ermittelt werden. Dazu fragt man den Bevollmächtigten oder den Betreuer. Wenn diese es nicht wissen oder wenn es keinen entsprechenden Vertreter gibt, dann werden Angehörige befragt - darüber vergeht viel Zeit. Wertvolle Zeit.

Und selbst, wenn Sie mit Ihren Angehörigen öfter darüber gesprochen haben, welche medizinischen Schritte unternommen, welche unterlassen werden sollen, wird für Ihre Angehörigen im konkreten Fall eine Entscheidung über Leben und Tod dann doch sehr, sehr schwer.

Wenn Sie ihre Behandlungs- und Pflege-Wünsche schriftlich niedergelegt haben, werden Behandlungsentscheidungen sicherer

  • Achten Sie bei der Abfassung Ihrer persönlichen Patienten-Verfügung darauf, dass sie nicht nur allgemeine Formulierungen enthält.

    "In Würde sterben, wenn ein bewusstes und erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint" - das ist für jeden etwas anderes. Darum legen Sie ganz konkret fest, wann Sie eine Behandlung nicht mehr wünschen. Z. B., wenn Sie sich im unmittelbaren Sterbeprozess befinden. Oder im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit, einer genauer zu beschreibenden Gehirnschädigung.  Ob Sie Schmerzmittel bekommen wollen. Ob der Durst gestillt werden soll. Ob das Atmen erleichtert werden soll. Ob Sie weiterhin ernährt werden wollen. Sprechen Sie wegen Ihrer Verfügung auch mit Ihrem Arzt.

    Und auch: Es gibt Vordrucke, in denen Vieles vorformuliert ist.
     
  • Denken Sie auch an Zeiten der Pflege - wenn Sie z.B. auf bestimmte Nahrungsmittel allergisch sind, notieren Sie diese. Oder wenn Sie Bettgitter oder Fixierungen nur als allerletzte Lösung nach dem Ausprobieren von weniger einschneidenden Maßnahmen (Sturz-Schutz-Hosen, Kopf-Schutz, Niederflurbetten etc.) akzeptieren - schreiben Sie das in Ihre Patienten-Verfügung. Wenn Sie Ihr Leben lang nicht vor 23 Uhr ins Bett gingen - schreiben Sie es fest, dass dies auch im Pflegefall so sein darf.
     
  • Und denken Sie bitte auch daran: Als junger Mensch sagt man sehr schnell - wenn ich nur noch im Bett liege, will ich nicht mehr leben ... .... als älterer Mensch ... ändert sich das sehr häufig. Oft wird man als älterer Mensch genügsamer, man ist mit weniger zufrieden. Es kann gut sein, dass Sie an anderen Dingen Freude haben und auch mit schwerer Krankheit leben wollen.   

    Holen Sie sich deshalb alle ein, zwei Jahre Ihre Patienten-Verfügung heraus, lesen Sie sie durch und prüfen Sie, ob die Verfügung noch so für Sie passt. Setzen Sie das aktuelle Datum und Ihre Unterschrift erneut drauf - das ist ein Indiz dafür, dass sich Ihr Wille nicht geändert hat

Es geht um Ihre Lebensqualität!

In diesem Ratgeber finden Sie viele Hinweise und Anregungen:                                                

                                                     Patientenverfügung    (Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Justiz)

Inzwischen gibt es online viele Patientenverfügungen - so könnte eine Patientenverfügung (nur Muster) abgefasst sein.

Qualifizierte Informationen zum Thema Patientenverfügung können Sie bei uns im Landkreis z.B. von der
Hospiz Initiative Fichtelgebirge e.V. erhalten: Tel.-Nr.: 0177 59 10 177

Die Hospiz-Initiative informiert auch zu den Bereichen Hospiz und Palliativ-Versorgung, zur Sterbebegleitung und zur Trauerarbeit.