Vollmacht

Rechtzeitig vorsorgen - mit einer Vollmacht

Jederzeit kann es passieren, dass ich die Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung verliere. Durch Krankheit. Durch Unfall. Bin ich erst einmal in einer hilflosen Situation, ist es schwer, meine eigenen Ansprüche und Bedürfnisse geltend zu machen.

Daher sollte ich frühzeitig eine Vorsorge-Vollmacht für eine Person ausstellen, die mein volles Vertrauen genießt. So kann ich absichern, dass ich in einem Ernstfall von demjenigen vertreten werde, zu dem ich eben dieses Vertrauen habe.

Oft wird angenommen ...
dass der Ehepartner, der Sohn, die Tochter, Verwandte oder enge Freunde ohne Weiteres eine Entscheidung treffen können, falls ich kurzfristig oder auf Dauer nicht mehr in der Lage bin, eine Entscheidung zu fällen.

Das stimmt aber nicht!
Niemand darf mich ohne meine Vollmacht oder eine richterliche Erlaubnis vertreten!

In Eilfällen können u.U. Ehegatten mit einem Dokument des Krankenhaus-Arztes in einigen Bereichen (nicht in allen!) kurzzeitig eine rechtliche Vertretung wahrnehmen.
Vgl. hierzu
Betreuung, Unterpunkt Ehegattenvertretungsrecht - vgl. § 1358 BGB


WICHTIG:
Eine Vollmacht kann nur erteilt werden, solange die Geschäftsfähigkeit gegeben ist. Ist das nicht mehr der Fall, dann ist eine Betreuung erforderlich.

Eine umfassende Vollmacht können Sie über Ihren Notar erstellen lassen.

Es ist auch möglich, eine Formular-Vollmacht (Vorsorge-Vollmacht) zu erstellen (diese ist aber z.B. nicht gültig für Haus- und Grundstücksgeschäfte. Auch sind nicht alle Banken bereit, eine Vorsorge-Vollmacht anzuerkennen - darum bitte ggfs. eine gesonderte Bankvollmacht erstellen).

Hier ein Beispiel für eine Vorsorge-Vollmacht:

  • einfach ausfüllen
  • beide, der Vollmacht-Geber (= der/diejenige, der/die eine Vollmacht an jemanden erteilt) und der Vollmacht-Nehmer (der/die, der rechtlich vertreten soll) unterschreiben
  • der Vollmachtgeber und der Vollmachtnehmer sprechen sich ab, wo die Vollmacht aufbewahrt werden soll - damit im Notfall ein rascher Zugriff möglich ist
  • falls Grundstücksgeschäfte notwendig werden könnten oder die Bank die Vollmacht nicht akzeptiert, kann die Unterschrift des Vollmachtgebers auch in der Betreuungstelle im Landratsamt Wunsiedel beglaubigt werden (dann muss die Unterschrift des Vollmachtgebers in der Betreuungsstelle erfolgen; der Vollmachtgeber bringt einen gültigen Personal-Ausweis mit)

  • wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne:
    Frau Lanzendörfer (09232 - 80-105)
    Frau Suttner (09232 - 80 102)
    Herr Göths (09232 80-104)

Gegen eine geringe Gebühr (unverbindlich: derzeit ca. 25,-  €) können Sie Ihre Formular-Vollmacht auch bei der Bundesnotarkammer eintragen lassen.

Achtung:

Eine Vollmacht ist i. d. R. ab Unterzeichnung gültig und kann verwendet werden. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Vollmachtnehmer, wer die Vollmacht wo aufbewahren soll.

... und trotz Vollmacht auch wichtig:  Ihre Patientenverfügung