Der Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet großer Kornberg beantragte für den Standort Großer Kornberg, der Gemarkungen Martinlamitzer Forst-Nord und Martinlamitzer Forst-Süd mit den Flurstücken 63, 21 und 32 die baurechtliche Genehmigung zum Bau eines Interaktiven MTB-Parks mit Lernparcours beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Das Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge ist für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig. Das Gebiet des MTB-Parks erstreckt sich auf die Landkreise Hof und Wunsiedel i. F. Nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG entscheidet bei der Zuständigkeit mehrerer Behörden die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst war, sofern nicht die gemeinsam fachlich zuständige Behörde (Regierung von Oberfranken) anders entscheidet. Das Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge war zuerst mit der Angelegenheit betraut. Deshalb wurde dieses mit Einverständnis der Regierung von Oberfranken mit der Erteilung der Baugenehmigung betraut.