Die jüngsten Starkregenereignisse haben in Arzberg, Schirnding, Hohenberg a. d. Eger und Marktredwitz große Schäden verursacht.
Die bisher aufgetretenen Überschwemmungen wurden jedoch als örtlich begrenzte Schadensereignisse eingestuft. Deshalb wurde in Anwendung der Härtefondsrichtlinien keine Finanzhilfeaktion durch den Freistaat Bayern ins Leben gerufen.
Das bedeutet, dass bei den jetzigen Schadensereignissen zunächst insbesondere Verwandte, Nachbarn und die örtliche Gemeinschaft zur Hilfeleistung aufgerufen sind.
Wenn diese örtlichen Hilfeleistungen aber nicht ausreichen und bei einzelnen Geschädigten eine existenzielle Notlage entsteht, die anderweitig nicht behoben werden kann, so können finanzielle Notstandsbeihilfen auch ohne Einleitung einer Finanzhilfeaktion bewilligt werden, sofern die „weiteren Voraussetzungen“ des Härtefonds vorliegen. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine erhalten können.