Es kommt immer wieder vor, dass durch Starkregenereignisse große Schäden verursacht werden. Bei großflächigen Schäden werden durch den Freistaat Bayern Finanzhilfeaktionen ins Leben gerufen. Dies gilt nicht, wenn die Schadensereignisse örtlich begrenzt sind.
Das bedeutet, dass bei den jetzigen Schadensereignissen zunächst insbesondere Verwandte, Nachbarn und die örtliche Gemeinschaft zur Hilfeleistung aufgerufen sind.
Wenn diese örtlichen Hilfeleistungen aber nicht ausreichen und bei einzelnen Geschädigten eine existenzielle Notlage entsteht, die anderweitig nicht behoben werden kann, so können finanzielle Notstandsbeihilfen auch ohne Einleitung einer Finanzhilfeaktion bewilligt werden, sofern die „weiteren Voraussetzungen“ des Härtefonds vorliegen. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine erhalten können.
