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Ganztagsbetreuung von Schülern

Ihr Kind wird im kommenden Schuljahr eingeschult, viel Neues kommt auf Sie zu!

Eine wichtige Neuerung betrifft die Betreuung der Schulkinder: Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Das bedeutet:

  • Der Anspruch startet im Schuljahr 2026/2027 für Schüler der ersten Jahrgangstufe.
  • Jedes Kind, welches 2026 eingeschult wird, soll werktags nach der Schule betreut werden können.
  • Ihr Kind hat auch in den Schulferien Anspruch auf Betreuung.
  • Die Betreuung darf nur an 20 Tagen im Jahr geschlossen sein. An allen anderen Tagen muss es ein Angebot geben.
  • Dafür müssen die Betreuungsplätze rechtzeitig geplant werden.

Was heißt das für Sie?
Wenn Ihr Kind in die 1. Klasse kommt und Sie für Ihr Kind noch keinen Betreuungsplatz

  • in einem Hort oder
  • in einem schulischen Ganztagsangebot oder
  • in einer sonstigen Betreuungsform haben,

aber eine Betreuung benötigen, müssen Sie sich bitte bis 30.04.2026 beim Landkreis Wunsiedel i. F. melden.

Was heißt das für uns?
Wir sammeln Ihre Meldungen bis 30.04.2026 und prüfen, ob ein Betreuungsplatz organisiert werden kann.

Kosten
Die Ganztags- und Ferienbetreuung ist nicht kostenlos. Sie als Eltern müssen einen Elternbeitrag leisten. Dieser hängt davon ab, welches Angebot Ihr Kind besucht.


Was müssen Sie tun?

Wenn Sie noch keinen Betreuungsplatz haben: » Bitte melden Sie sich bis 30.04.2026 beim Landkreis.

Wenn Sie schon einen Platz haben: » Müssen Sie nichts tun.