Hilfe zur Erziehung und Kinderschutz


VON „SUPER-NANNY" BIS ERZIEHUNGSCAMP -
WIE HILFT DAS JUGENDAMT WIRKLICH?

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit ihren Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit.

Die Erziehung von Kindern bedeutet immer eine große Herausforderung und kann Eltern an ihre Grenzen führen. Das Jugendamt kann Eltern vielseitig bei Problemen und Unsicherheiten helfen. Die Arbeit der Fachkräfte im ASD zielt darauf ab, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer glücklich zusammenleben können. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, eine Hilfe direkt in der Familie oder auch eine sofortige Hilfe in Notsituation für das Kind oder den Jugendlichen.
Leider scheitern manchmal diese Hilfen oder sind nicht ausreichend. In diesen Fällen ist ein weiteres Zusammenleben von Kindern und Familie nicht immer möglich. Dann sucht der ASD unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine geeignete Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD gehen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen.
Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.

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