Übernahme der Beiträge für Kindertageseinrichtungen

 

Teilnahmebeiträge für die Betreuung von Kindern sowie die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Tageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort, Haus für Kinder) können vom Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge übernommen bzw. bezuschusst werden. 

Zunächst muss ein entsprechender Antrag beim Kreisjugendamt Wunsiedel gestellt werden. Sie können Antragsformulare beim Kreisjugendamt Wunsiedel auch telefonisch anfordern oder persönlich abholen. Außerdem halten auch die Tageseinrichtungen Antragsformulare für Sie bereit. Der Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) muss von der Tageseinrichtung bestätigt werden. Ob die Kosten in voller Höhe übernommen oder bezuschusst werden, hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Ihrer anrechenbaren Belastungen ab. Deshalb müssen dem Antrag noch folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Nachweis über die Höhe Ihres Nettoverdienstes der letzten 12 Monate

und/oder

  • aktueller Bescheid über Gewährung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

und/oder

  • Nachweise anderer Einkünfte (z. B. Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen,  BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Rente, Miet- und Pachteinnahmen usw.

 

  • Nachweis über die Höhe Ihrer Kaltmiete und eine detaillierte Betriebskostenaufschlüsselung (vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung oder eine Kopie Ihres Mietvertrages)

oder

  • Nachweis über die Höhe der Belastungen für Eigenheim (z. B. Schuldzinsen, Grundsteuer, Kaminkehrergebühren, Kanal-/Abwassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Gebäudeversicherung)

oder

  • aktuellen Bescheid der Wohngeldstelle über Wohngeld bzw. Lastenzuschuss

 

  • Nachweise über Versicherungsbeiträge - aus den Unterlagen müssen die Höhe des Versicherungsbeitrags und der Zahlungsmodus (monatlich, ¼jährlich, ½jährlich oder jährlich) und die Art der Versicherung (Hausrat-, Unfall-, Privathaftpflicht-, Arbeitsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, zusätzliche private Krankenversicherung) ersichtlich sein

 

  • Nachweis über die Beiträge zu einer Riester-Rente - soweit vorhanden

 

  • Nachweise über evtl. bestehende Ratenzahlungsverpflichtungen - aus den Unterlagen müssen der Grund der Ratenzahlung (z. B. Auto- oder Möbelkauf, Renovierungskosten, Mietrückstände, etc.), die monatliche Ratenhöhe und die Laufzeit der Ratenzahlungsverpflichtung ersichtlich sein

 

  • Nachweise über sonstige finanzielle Belastungen (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, Unterhaltszahlungen etc.)

 

Hinweise:
 

  • Sollte der Beitrag übernommen werden, erfolgt die Überweisung des Beitrags ausschließlich auf das Konto der Tageseinrichtung
  • Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist die Übernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung über "Bildung und Teilhabe" zu beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.


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