Landschaftspflege- und Naturparkprogramm

Spezielle Maßnahmnen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie Maßnahmen, die der naturverträglichen Erholung in Naturparken dienen, können nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) vom Freistaat Bayern gefördert werden. 

Landschaftspflegemaßnahmen und Maßnahmen für eine naturverträgliche Erholung werden vom Naturpark Fichtelgebirge e. V. , der im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge zugleich die Funktion eines Landschafts-pflegeverbandes hat, beantragt. Die anerkannten Naturschutzverbände sind ebenfalls berechtigt, Förderanträge zu stellen.

Die Förderanträge sind bei der höheren Naturschutzbehörde über die untere Naturschutzbehörde zu stellen. Die Anträge sollten möglichst auf elektronischem Wege vorgelegt werden.

Vorlagefrist für Neuanträge bei der unteren Naturschutzbehörde ist jeweils der 1. März.
 

Ehrenamtliche Landschaftspflege bei Selb

Foto; © Martina Gorny

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