Die Landratsämter Wunsiedel i. Fichtelgebirge und Hof arbeiten bei Bußgeldverfahren im Sinne einer effektiven Verwaltung zusammen. Je nach Rechtsgebiet der Ordnungswidrigkeit wird ein Verfahren entweder am Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge oder am Landratsamt Hof bearbeitet. Hierfür ist ab dem 28. August 2026 eine gemeinsame Bußgeldstelle eingerichtet.
Gemeinsame Bußgeldstelle der Landratsämter Wunsiedel i. Fichtelgebirge und Hof
Wer ist wofür zuständig?
Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge bearbeitet Bußgeldverfahren in den Rechtsgebieten:
- Ausländerrecht und Personenstandswesen
- Gesundheitswesen und Apotheken
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Jagd- und Forstrecht
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Sozialrecht
- Tierschutz- und Lebensmittelrecht
- Trinkwasserverordnung
- Waffen- und Sprengstoffrecht
Kontakt: E-Mail
Das Landratsamt Hof bearbeitet Bußgeldverfahren in den Rechtsgebieten:
- Abfallrecht
- Baurecht
- Immissionsschutzrecht
- Jugendschutzrecht
- Naturschutzrecht
- Schulwesen
- Straßen- und Verkehrsrecht
- Wasserrecht
Kontakt: E-Mail
Was passiert mit bereits laufenden Verfahren (Einleitung vor dem 28.08.2026)?
Für bereits laufende Bußgeldverfahren ändert sich nichts. Sie werden weiterhin von der Stelle bearbeitet, die bisher zuständig war.
Sie haben Fragen zu einem Bußgeldverfahren, das nach dem 28.08.2026 eingeleitet wurde?
Dann wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die jeweils zuständige Bußgeldstelle.
