Bewachungserlaubnis

 

Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Es reicht von der herkömmlichen Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrieanlagen.

Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Hinweis:
Im Falle einer Antragstellung wird über Ihre Person eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörden eingeholt.