Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung durch den Kunden, außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
- Waren anbieten, verkaufen oder ankaufen oder Bestellungen aufnehmen
- (Dienst-)Leistungen anbieten oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufnehmen
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die sog. Reisegewerbekarte.
Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist nicht nur für die Erteilung der Reisegewerbekarte, sondern auch für eine Verlängerung oder Ausdehnung der bestehenden Reisegewerbekarte zuständig.