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Wichtige Änderung zu Lichtbildern

Nur noch digitale Lichtbilder für Dokumente ab dem 01.05.2025

Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen für Passfotos in Kraft. Ab diesem Datum dürfen auch Ausländerbehörden für die Beantragung von Identitätsdokumenten, wie zum Beispiel Aufenthaltstiteln (eAT) und Reiseausweisen etc. nur noch digitale Lichtbilder entgegennehmen (E-Passfoto-Verfahren). Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen.

Mit dieser Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu verbessern und Manipulationen zu verhindern. Ebenfalls wird dadurch vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen.

So funktioniert das neue Verfahren

Die erforderlichen Lichtbilder können zukünftig durch einen zertifizierten Dienstleister, beispielsweise Fotografen oder auch teilnehmende Drogeriemärkte, erstellt werden.

Die Lichtbilder werden über eine gesicherte Cloud-Plattform direkt an die zuständigen Behörden übermittelt.

Sie erhalten nach der Bildaufnahme einen QR- bzw. Barcode, den Sie dem Ausländeramt ausgedruckt zusammen mit Ihrem Antrag oder bei Ihrer Vorsprache vorlegen müssen.

Das Ausländeramt kann dadurch Ihr Lichtbild aus einer Cloud abrufen und direkt in die örtliche Fachanwendung übertragen. Um auf Ihr persönliches Bild zugreifen zu können, ist die Vorlage des Codes zwingend erforderlich.

Hinweis: Die Neuregelung umfasst nicht die Ausstellung der Dokumente für Duldungs- oder Gestattungsinhaber.

Bitte beachten Sie, dass es im Ausländeramt keine Möglichkeit zur Erstellung digitaler Lichtbilder vor Ort geben wird!

Digitale Lichtbilder, die nicht von zertifizierten Stellen aufgenommen wurden (auch private Bilddateien) dürfen nicht akzeptiert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal.