Das vorgesehene Bauvorhaben umfasst den regel- und bedarfsgerechten nachträglichen Anbau eines Geh- und Radweges an die bestehende Kreisstraße WUN 7 "Meierhof - Leupoldsdorf" von Meierhof nach Vordorf im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge auf einer Länge von rd. 1,820 Kilometer (Bauende des Geh- und Radweges, kurz: GRW).
Die geplante Verkehrsanlage beginnt am südlichen Ortsrand des Weißenstädter Ortsteils Meierhof direkt an der Gemeindegebietsgrenze zu Tröstau und endet bei Bau-km 1+866 - im Gegensatz zum Radwegende bei Bau-km 1+820 - in der Ortsdurchfahrt Vordorf an einer neu einzurichtenden Querungsstelle mit Mittelinsel im Fahrbahnbereich.
Die GRW-Trasse verläuft dabei ausschließlich auf Tröstauer Gebiet ab einer von der Rudolfsteinerstraße in Meierhof abzweigenden Anliegerstraße zunächst in direkter Verlängerung deckungsgleich auf dem bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg (kurz: öFW) Fl.-Nr. 829 bis Bau-km 0+136 zur Kreisstraße WUN 7 und quert dort mit Hilfe der Querungsstelle Meierhof die Kreisstraße WUN 7 von Westen nach Osten und verläuft anschließend weiter mit ausreichendem Sicherheitsabstand > 1,75 m zur Fahrbahn kreisstraßenbegleitend in südliche Richtung bis Vordorf.
Im Streckenabschnitt ab Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+136, Bau-km 0+582 bis Bau-km 0+788 und von Bau-km 1+130 bis Bau-km 1+340 wird der geplante Geh- und Radweg auch nach wie vor als öffentlicher Feldweg genutzt und von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren. Die Fahrbahn wird deshalb a.d.St. verkehrsbedingt auf 3,0 m verbreitert.
Der Träger der Baulast für den Neubau des GRW an der Kreisstraße WUN 7 einschließlich aller erforderlicher ausbaubedingter Angleichungsmaßnahmen am nachgeordneten Wegenetz sowie der Herstellung der Querungshilfen ist der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
