Informationen für den Einsatz des privateigenen Kraftfahrzeuges für Fahrten zur Schule und zum Praktikum

Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur in Ausnahmefällen anerkannt werden. Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Eine öffentliche Verkehrsverbindung oder Schulbuslinie zwischen Wohnung und Schule besteht nicht, bzw. nur auf Teilstrecken.
  • Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, mit dem privaten Kraftfahrzeug verringert sich jedoch die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens drei Tagen in der Woche um jeweils mehr als zwei Stunden.
  • Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, die Hinfahrt müsste aber schon vor 5:30 Uhr angetreten werden, bzw. die Rückfahrt könnte erst nach 23:00 Uhr beendet werden.

Sofern einer der o. g. Punkte zutrifft, kann bei uns ein Antrag auf Genehmigung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges (grünes Formular) gestellt werden. Dabei sollten Sie nicht vergessen, den Stundenplan auszufüllen und diese Angaben von der Schule bestätigen zu lassen. Dieser Antrag sollte in Ihrem eigenen Interesse möglichst bald zu Schuljahresbeginn gestellt werden, um Ihnen schnellstmöglich einen Anerkennungs- bzw. Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen.

Der Antrag ist bei uns und bei der Schule erhältlich.

Wenn die Notwendigkeit des Einsatzes des privaten Kraftfahrzeuges anerkannt wird, erstatten wir Fahrtkosten. Im Falle eines Ablehnungsbescheides übernehmen wir keinerlei Kosten für den Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg.

Bis zur endgültigen schriftlichen Anerkennung des PKW durch Bescheid des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge erfolgt die Benutzung auf eigenes finanzielles Risiko, d. h. eine Kostenerstattung bei Ablehnung des Einsatzes des privateigenen Kraftfahrzeuges für die Zeit vor Erlass des Bescheids kann nicht erfolgen.

Für Schülerinnen / Schüler, die im Rahmen der Schulausbildung ein Praktikum ableisten müssen, ist für die Fahrten zum Praktikum ein eigener Antrag erforderlich, auch wenn die Fahrten zur Schule bereits durch einen Bescheid des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge anerkannt wurden. Für die Anerkennung der Fahrten zum Praktikum gelten die selben Voraussetzungen wie für die Anerkennung von Fahrten zum Unterricht. Der Antrag ist bei uns und bei der Schule erhältlich.

Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge sendet bei Antragsgenehmigung der Schülerin / dem Schüler eine Kostenabrechnung (gelbes Formular) zu, die bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr bei uns eingereicht werden muss. Auch hier bitte die Schulbestätigung auf dem Formular nicht vergessen. Später eingehende Anträge dürfen aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht mehr berücksichtigt werden.

Sie können Formulare und Auskünfte auch online mit unserem Kontaktformular anfordern.