Ausbildungsförderung für Aufstiegsfortbildungen (Meister-BAföG)


Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Leistungen zum Lebensunterhalt werden nur gewährt, soweit die dafür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen.