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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Als Asylbewerber können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialamt beantragen. Die Leistungsberechtigung richtet sich nach § 1 AsylbLG. Für die persönliche Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den nebenstehenden Kollegen.

Bitte beachten Sie, dass für persönliche Vorsprachen zwingend eine Terminvereinbarung erforderlich ist.